Zwischen 2001 und 2003 wurde das Verfahren der “registergestüzten Volkszählung” im Rahmen des Zensustest 2001 überprüft. Das Bundeskabinett entschied sich bereits 2006 für den Einsatz dieses Verfahrens zur Volkszählung 2011. In gesetzliche Bahnen geleitet wurden die Vorbereitungen im November 2007, als die große Koalition aus CDU/CSU und SPD das Zensusvorbereitungsgesetz verabschiedete.
Das Zensusgesetz wurde am 17.7.2009 verkündet und erlangte am Folgetag Gesetzeskraft. Ein Jahr zuvor wurde die EG-Verordnung 763/2008 verabschiedet, die eine EU-weite Volkszählung vorschreibt.
Gesetzliche Grundlagen
Folgende Gesetze bilden die Grundlage für die Volkszählung:
Zensusvorbereitungsgesetz 2011 (ZensVorbG 2011, Bundesgesetz)
Dieses Gesetz regelt den Aufbau einer Adressen- und Gebäudedatenbank im Vorfeld der Volkszählung.
Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011, Bundesgesetz)
Mit diesem umfangreichen und komplexen Regelwerk wird der Ablauf der Zählung und der Umfang der zu erfassenden Daten sowie deren Umgang beschrieben.
Bundesstatistikgesetz (BStatG, Bundesgesetz)
Das BStatG definiert Aufgaben und Arbeitsweisen des Bundesamts für Statistik und definiert sowohl Fachbegriffe als auch das Bußgeld bei Auskunftsverweigerung.
Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011 (StichprobenV, Bundesrechtsverordnung)
Hier wird die Stichprobenbefragung der Haushalte näher beschrieben.
Ausführungsgesetze zum Zensus 2011 (Ländergesetze)
In den von jedem Bundesland einzeln zu erlassenen Ausführungsgesetzen werden die Richtlinien für den genauen Ablauf der Volkszählung in den Ländern festgelegt. Es geht z.B. darum, wer zum Volkszähler berufen werden kann und unter welchen Bedingungen die Zähler zu arbeiten haben.
Wichtige Urteile
Das Bundesverfassungsgericht hat sich in der Vergangenheit bereits in zwei wesentlichen Urteilen mit Volkszählung und Mikrozensus befasst. Die Urteile sind lesenswert.
Im Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 hat des BVerfG u.a. das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung begründet.
Auch die Auslegungen im frühen Mikrozensusurteil vom 16.7.1969 sind grundlegend.
Aus dem Mikrozensus-Urteil:
“Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu. Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen. Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.”
Informationen
- Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
- Flyer zur Volkszählung 2011
- Gemeinsame Erklärung gegen die Volkszählung
- Hintergrund
- Twitter: @zensus11
- Verfassungsbeschwerde
- Wikiseite Volkszählung