Warum wollen Statistiker ein Volk eigentlich zählen?
Eine Volkszählung wird durchgeführt, um möglichst genaue statistische Angaben zu erhalten, die als Grundlage für das politische Handeln und die Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden genutzt werden können.
Finanzausgleichszahlungen an Städte und Länder werden von der Anzahl der Einwohner dieser Gebiete abhängig gemacht, Planungen für Kindergärten, Straßen, Versorgungsleitungen usw. und auch die Zuschnitte von Wahlkreisen hängen ebenfalls davon ab, wie die Bevölkerung im Detail verteilt ist.
Eine EG-Richtlinie schreibt vor, dass in 2011 in allen EU-Ländern Volksbefragungen durchzuführen sind. Die genaue Ausgestaltung kann dabei von Land zu Land sehr unterschiedlich sein, jedoch gibt die Richtlinie einen Satz von Basisdaten vor, die erhoben werden und an die europäische Statistikbehörde EUROSTAT übermittelt werden müssen.
Wann und wie findet die Volkszählung statt?
In Deutschland hat man sich für den 9. Mai 2011 als Stichtag entschieden.
Der Ablauf und die Organisation der Volkszählung werden durch eine Reihe von Gesetzen geregelt (siehe Gesetzliche Grundlagen).
Anders als bei der letzten großen Volkszählung werden in 2011 nicht alle Einwohner, sondern nur etwa ein Viertel bis ein Drittel der Bevölkerung direkt befragt.
Dafür werden andererseits von einer Reihe von Behörden und Ämtern Daten und Angaben über jeden Einwohner Deutschlands abgefragt und in eine große neue Adress-, Gebäude- und Wohnungsdatenbank eingespeichert. Das passiert in aller Stille und ohne, dass Sie etwas davon mitbekommen. Auch werden Sie nicht danach gefragt, ob Ihnen das Recht ist oder nicht.
Ein Teil der Fragebögen wird per Post verschickt (z.B. an alle Gebäude- und Wohnungseigentümer), im Fall der Haushaltebefragung soll die Befragung von “mehreren Tausend” Volkszählern durchgeführt werden, die die Haushalte dann direkt aufsuchen.
Sobald Unstimmigkeiten bei den zusammengetragenen Daten auftauchen, werden so genannte “Nach-Erhebungen” durchgeführt. Das bedeutet, dass noch einmal Volkszähler zu den betroffenen Haushalten an die Tür geschickt werden, um den Problemen auf die Spur zu kommen.
Wer führt die Volkszählung durch?
Die “Erhebungsstellen” mit ihren “Erhebungsbeauftragten”.
Erhebungsstellen werden in den Verwaltungen der Städte und Kommunen eingerichtet und mit dem notwendigen Personal ausgestattet. Die Details klären Ausführungsgesetze, die von jedem Bundesland im Einzelnen erlassen werden. Deswegen können die genauen Regelungen hierzu von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Wichtig ist aber der so genannte Abschottungsgrundsatz, den das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil 1983 festgeschrieben hat uns sich im Zensusgesetz wie folgt wiederfindet:
“Die Erhebungsstellen sind räumlich, organisatorisch und personell von anderen Verwaltungsstellen zu trennen. Es ist sicherzustellen, dass die Angaben in den Erhebungsunterlagen nicht für andere Aufgaben verwendet werden.”
Es wäre also nicht hinnehmbar, wenn ein Beamter beispielsweise morgens seinen Dienst für die Volkszählung verrichtet und nachmittags an seine alte Arbeitsstelle, z.B. im Einwohnermeldeamt zurückkehrt! Darauf sollte im jeden Bundesland im Einzelnen genau geachtet werden.
Erhebungsbeauftragte (= Volkszähler) kann theoretisch jeder Mensch werden, wenn er dazu berufen/verpflichtet wird. Mitarbeiter öffentlicher Dienste können sich nur dagegen wehren, wenn sie “lebenswichtige Tätigkeiten” ausüben oder “aus gesundheitlichen oder anderen wichtigen Gründen.”
“Die Möglichkeit der Verpflichtung weiterer Bürger und Bürgerinnen zur Übernahme der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte kann durch Länderrecht vorgesehen werden.”
In Hannover z.B. sollen die Volkszähler nach Angaben eines Zeitungsartikels angeblich “aus der Studentenschaft und vom Jobcenter rekrutiert werden.” (!)


