Der Arbeitskreis Zensus startet heute eine bundesweite Service-Rufnummer für Betroffene von Pannen und Problemen bei der laufenden Volkszählung. Nachdem sich bereits in den ersten Befragungswochen Bürger mit Beschwerden über den Zensus 2011 an den Arbeitskreis gewendet haben, bieten die ehrenamtlichen Mitglieder ab sofort eine regelmäßig erreichbare Anlaufstelle an. Betroffene können sich per Post, E-Mail FAX oder Telefon mit ihren Sorgen und Nöten an den unabhängigen AK Zensus wenden. Die Anfragen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und ausschließlich anonym unter http://zensus11.de/beschwerden dokumentiert.
“Angesichts der Beteuerungen über die Sicherheit und gute Planung der diesjährigen Volkszählung ist es sehr schade, dass schon so viele Schwachstellen zu Tage getreten sind”, findet Jens Kubieziel vom AK Zensus. “Dabei gibt es genug Erfahrungswerte, die solche Fehlleistungen hätten begrenzen können. Mit unserer Anlaufstelle möchten wir jetzt die Probleme für die Öffentlichkeit festhalten und Bürgern konkrete Hilfestellungen anbieten”.
Zahlreiche Ungenauigkeiten, Gesetzeswidrigkeiten und Datenpannen wurden bislang bekannt. Bei den bis in den Sommer laufenden Befragungen rechnen viele mit weiteren Problemen. Der Arbeitskreis Zensus will mit der unabhängigen Dokumentation problematischer Vorfälle zu einem datenschutzfreundlicheren Verfahren beitragen.
“Über die Kritik an der Umsetzung hinaus wollen wir verdeutlichen, dass derartige Einbrüche in die Privatsphäre nicht tragbar sind. Befragungen sollten nur auf freiwilliger Basis und auf respektvolle Weise stattfinden. Weiterhin sollten die Vorgaben aus dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts streng einhalten werden”, erklärt Werner Hülsmann vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.
Die im Arbeitskreis Zensus zusammengeschlossenen Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer fordern bei der Volkszählung und anderen Datensammlungen eine vernünftige Abwägung staatlicher Interessen. “Unter der Beachtung von Verhältnismäßigkeit und Datensparsamkeit ließen sich gute Alternativen finden; die Politik muss hier endlich dazulernen!” so Suat Kasem vom AK Zensus. “Nur wenn sich der Gesetzgeber an diese altbewährten Grundsätze hält, sind die Verdatung und die Totalerfassung der Gesellschaft nicht denkbar.”
Die Anlaufstelle des AK Zensus ist folgendermaßen zu erreichen:
E-Mail: kontakt@zensus11.de
Beschwerde-Telefon:
0700/AKVORRAT oder 0700/25867728 (12,4 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend, Erreichbar Montags bis Freitags von 07:00 bis 24:00 Uhr und Samstags und Sonntags von 09:00 bis 24:00, ansonsten ist ein AB dran)
Beschwerde-Fax:
0700/AKVORRAT oder 0700/25867728 (12,4 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)
Zuschriften per Post:
Michael Ebeling, Stichwort: Volkszählung 2011, Kochstraße 6, 30451 Hannover
Über die Initiative:
Die Kampagne gegen die Volkszählung 2011 ist eine Initiative des Arbeitskreises Zensus, der unter dem Dach des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (“AK Vorrat“) gegründet wurde. Im Rahmen seiner Arbeit will der AK Zensus gegen das neue Gesetz zur Vollerfassung der Bevölkerung vorgehen und gleichzeitig datenschutzfreundlichere Lösungen entwickeln. Auf seiner Webseite www.zensus11.de informiert er über das Gesetz und die möglichen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Der AK Vorrat ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen überparteilich und unabhängig agiert. Die Initiative gegen die Volkszählung 2011 wird durch weitere Organisationen unterstützt, zum Beispiel durch den FoeBuD e.V. und durch das “Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.” (FIfF).
Schon zwei Tage vor dem Start gab es eine Menge Probleme und Ärger sowie die erste Sicherheitslücke und täglich wird von weiteren Pannen berichtet. Uns erreichen E-Mails mit Berichten von Betroffenen und mit unerfreulichen Begegnungen mit Volkszählern.
Hier eine Auswahl einiger Fälle – einen ständig aktualisierten Überblick dessen, was in Presse und auf öffentlichen Blogs zu lesen gibt findet man in unserem Pressespiegel.
Erfahrungsberichte / Anlauf- und Dokumentationsstelle
Einzelne Berichte von ungenau arbeitenden oder widerrechtlich handelnden Volkszählern, fragwürdige Aussagen zum Umgang mit Fragebögen oder Pannen bei der Versendung von Fragebögen und bei den Haushaltebefragungen gibt es zwar im Netz, wir überlegen derzeit jedoch, ob und wie wir eine Anlauf- und Dokumentationsstelle für alle diese Geschichten und Einzelfälle umsetzen können. Das wäre für die anstehenden Gerichtsverfahren und darüberhinaus für spätere Zeiten eine sicherlich wertvolle Sammlung an Informationen.
Rechtswidrige Datenerfassung bei sensiblen Sonderbereichen?
Diese Frage stellt Werner Hülsmann in seinem Blog in den Raum. Aus den geleakten Unterlagen der Volkszähler ist ersichtlich geworden, dass diese in einer nicht-öffentlichen Liste einzutragen hätten, ob die Befragten beispielsweise teil- oder vollverweigert hätten. Diese Datenerfassung ist jedoch nicht gesetzlich geregelt. Hülsmann hat als Belohnung für sachdienliche Hinweise, dass er mit seinem Vorwurf einer Rechtswidrigkeit dieser Erfassung falsch läge, eine Belohnung ausgesetzt. Bis jetzt hat sich noch niemand die fünf Aufkleber bei ihm abgeholt.
Missbrauch durch Andere
Es gibt erste Meldungen über Phishing-Attacken im Namen der Volkszählung, vom Ausnutzen der neulich schon erwähnten http-Lücke zum Blockieren des Online-Portals der amtlichen Behördenseite ist allerdings (noch?) nichts bekannt geworden. Und, ach ja: Die NPD Nordrhein-Westfalen behauptet, die dortige Volkszählung mit “rund 20″ Anhängern ihrer Partei unterwandert zu haben. Ob das wohl stimmt?
Uninformierte Bevölkerung
100.000 (!) Anrufe erhielten alleine das Landesstatistikamt Baden-Württemberg bis zum Dienstag nach dem Stichtag – ein klarer Beweis unseres seit nun einem Jahr erhobenen Vorwurfs, dass die Behörden es versäumt haben, eine ehrliche und vernünftige Aufklärung der Bevölkerung vorzunehmen, wie es von den Karlsruher Richtern im äußerst lesenswerten Volkszählungsurteil verlangt wurde.
Gefälschte Fragebögen (“Fakes”)
Solche sind sowohl in Braunschweig (siehe hier) aufgetaucht als auch in einem “Feldversuch der taz” zum Einsatz gekommen. Letzteres mit bedenklich stimmenden Ergebnissen …
Und:
Hier ist er nun – der eindeutig fälschungsunsichere und unechte “Dienstausweis für Erhebungsunbeauftragte”.


Einige Erhebungsstellen scheinen Schwierigkeiten beim Anwerben von ausreichend Erhebungsbeauftragten zu haben. Anders kann es nicht erklärt werden:
Die Technische Universität Dresden verpflichtet Studenten im 4. Semester des Studiengangs Soziologie als Volkszähler
Die Studierenden sollen hierbei offiziell die praktische Durchführung einer “eigenständigen” empirischen Studie einüben. Diese “Lehrveranstaltung” ist Teil eines Pflichtmoduls und muss für einen Bachelor-Abschluss erfolgreich abgeschlossen werden. Konkret bedeutet dies, dass jede und jeder Studierende 50 erfolgreiche Befragungen durchführen muss, um die notwendigen “Credit-Points” zu bekommen.
Die TU kooperiert für diese Veranstaltung mit der Erhebungsstelle Freital, die von einem ehemaligen Studierenden der TU geleitet wird. Das führt dazu, dass der Einsatzort in Freital und Umgebung liegt und so nicht problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad erreicht werden kann. Somit entsteht neben einem erheblichen zeitlichen Aufwand auch ein finanzieller Aufwand für die Studierenden. Die den Erhebungsbeauftragen gemäß dem Zensusgesetz zustehende Aufwandsentschädigung wird den Studierenden für die ersten 50 Befragungen vorenthalten und nicht ausgezahlt.
Dieser Vorgang ist aus mehreren Gründen sehr fragwürdig
- Die Studierenden werden zu Mitwirkung bei der Durchführung einer umstrittenen Volkszählung zwangsverpflichtet und haben kaum eine Möglichkeit dieses zu Umgehen, wenn sie ihr Studium in Regelstudienzeit abschließen möchten.
- Die sonst übliche Aufwandsentschädigung entfällt für die Studierenden. Entweder spart der Freistaat Sachsen hier beim Zensus 2011 oder die Auswandsentschädigung erhält jemand anderes.
- Zwar erfolgt der Einsatz der Studierenden außerhalb der Stadt Dresden und potentiell nicht in Studentenwohnheimen, jedoch bedeutet der Einsatz außerhalb für viele Studierende einen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand.
- Die Lehrveranstaltung soll zur Einübung “eigenständiger” empirischer Studien dienen. Allerdings ist die Datenerhebung beim Zensus 2011 genau vorgegeben und Erhebungsbeauftragte dürfen die Daten nicht selbst auswerten. Das Ganze hat also nichts mit dem erklärten Ziel der Lehrveranstaltung zu tun.
Wir halten diesen Zustand für unhaltbar
Nicht nur, dass Studierende mittels einer Pflichtveranstaltung zu solch kritischen Aufgaben verpflichtet werden, sondern auch, dass sie keine Aufwandsentschädigung bekommen und am Ende ggf. noch “draufzahlen müssen”.
Studierende sollten sich an den Studentenrat der TU wenden und auch mit anderen Studierenden und verantwortlichen Mitarbeitern und Professoren über diesen Missstand sprechen und ggf. weitere Maßnahmen ergreifen, wenn Sie mit diesen Methoden nicht einverstanden sind.
Quellen
UPDATE VOM 23.05.2011
Die Taz hat das Thema aufgegriffen.
In dem Artikel bezeichnet ein Studierendenvertreter den für das Land Sachsen kostengünstigen Zwangseinsatz der Studierenden als “problematisch” und berichtet, die Lehrveranstaltung sei kurzfristig und ohne Bestätigung der entsprechenden Gremien geändert worden. Auch sei die Auslagerung der Veranstaltung (von der Uni an den Staat) fragwürdig. Weiterhin bezweifelt er angesichts der ausbleibenden Nachbereitung der Befragung den didaktischen Nutzen.
Der zuständige Professor hingegen hält die Lehrveranstaltung in dieser Form für sinnvoll und begründet die fehlende Bezahlung mit Fairness gegenüber den Studenten der vorherigen Semester.
Über Pleiten, Pech und Pannen und die Art und Weise, wie das Bundesamt Dokumente als sicher einstuft war ja vor kurzem schon die Rede. Nun liegt der große Stichtag der Volkszählung, der 9. Mai 2011 hinter uns.
Leider haben es nun noch nicht einmal die beiden großen öffentlich-rechtlichen Sender fertiggebracht, am Stichtag der Volkszählung fehlerfreie Beiträge zum “Zensus 2011″ anzufertigen und auszustrahlen.

Hier nur die gröbsten Schnitzer:
ARD – Tagesschau von 20 Uhr
- “Etwa 10% der Bevölkerung müssen Auskunft geben (…) Sie wurden repräsentativ ausgewählt. Außerdem werden alle Immobilienbesitzer gefragt.”- Hier wird die dritte Bevölkerungsgruppe, die 2 Millionen Menschen umfassenden Abteilung der “Sonderbereiche” also ganz verschwiegen. Aber macht ja nichts – die ganzen Häftlinge, psychisch Kranken, Dementen, Behinderten, Alten, Pflegebedürftigen, Heim- und Internatskinder, Asylanten, Flüchtlinge, Frauenhausbewohnerinnen und Obdachlosen können sich ja eh am besten gegen das wehren, was jetzt mit ihren Daten passiert …
- Unkommentiert lasse ich die Aussagen des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, warum die vielen überflüssigen Fragen zu Migrationshintergrund und Glaube gefragt werden. Alleine das “Man-muss-wissen”-Staccato macht mir Angst …
- “Die Statistiker versichern, die Daten seien sicher. (…) Datenschutzbehörden begleiten die Zählung aufmerksam.” – Leider auch falsch! In Niedersachsen wurde bekannt, dass die dortige Landesdatenschutzbehörde leider nicht ausreichend Personal habe, um die Volkszählung zu begleiten. (So soll es angeblich auch in Sachsen sein.) Nur auf Zuruf, also z.B. bei Hinweisen aus der Bevölkerung (!), wolle/könne man aktiv werden …
ZDF – heute von 19 Uhr
- “Befragt wird eine zufällig ausgewählte Stichprobe – jeder zehnte ausgewählte Haushalt – sowie alle 17,5 Millionen Wohnungseigentümer in Deutschland.” – Aha! Auch hier kein Wort von den “Sonderbereichen”. Da hat das Statistische Bundesamt auf seiner Pressekonferenz vom 9.5. nun, nachdem Sie den Kontakt zum AK Zensus offiziell abgebrochen haben, ohne kritische Begleitung offensichtlich “ganze Arbeit” geleistet und dieses Thema vor den Journalisten völlig verschweigen bzw. ausblenden können. Herzlichen Glückwunsch, liebes Bundesamt, zu dieser ehrlichen und transparenten Art und Weise mit der unbequemen Wahrheit umzugehen!
- “Der Bundesdatenschutzbeauftragte ist grundsätzlich mit der Zählaktion einverstanden.” – Hmm… Das sagt der Autor des Beitrags, aber nicht Herr Schaar. Bei dem hörte sich das eigentlich ganz anders an …
Zwischen 8 und 10 Millionen der in Deutschland lebenden Menschen werden mit einem Volkszähler oder einer Volkszählerin konfrontiert und sollen diesem – am liebsten sofort und direkt – Rede und Antwort stehen.
Die Betroffenen sind zur Auskunft verpflichtet. Drohkulissen von Buß- und Zwangsgeldern machen die Runde, darüber dürften sich die Behördenmitarbeiter freuen …
Doch bleibt die Frage, wie man denn überhaupt erst einmal sicher sein kann, wer denn da vor der Tür steht und Einlaß in die Privatwohnung wünscht? Ein Nazi, ein Trickbetrüger oder ein anarchistischer Datenschützer?
(Nochmal in Kurzform für alle: Man muß keinen Volkszähler in seine Wohnung lasssen und kann die Fragen auch selber beantworten!)
“Alles kein Problem!”
… sagen die Statistiker. Und weiter: “Die haben doch einen Dienstausweis dabei!”
Schön, denkt sich der Mensch dabei, dann ist ja alles klar. Aber wie sieht der Ausweis denn aus?
So:

sagt uns das Bundesamt auf seiner amtlichen Informationsseite.
Oder etwa doch so:

Erkennen Sie die Unterschiede?
Ja, na klar. Hier ein anderer Zeichensatz, dort eine etwas andere Grauschattierung. Aber welcher Mensch sieht sich das dem Ausweis in der Praxis bei dem in der Türschwelle stehenden Volkszähler an?
Das letztere Bild ist innerhalb von einigen Minuten mit Open-Source-Zeichenprogrammen und dem Logo, das das Statistische Bundesamt freundlicherweise allen Menschen frei auf seinen Informationsseiten zur Verfügung stellt, entstanden:
Es ist eine Fälschung, die sich im Prinzip jeder selber anfertigen kann.
Damit niemand denkt, wir wollten hier Ausweise fälschen oder etwas anderes strafbares machen, ist der “MUSTER”-Text genauso (bzw. ähnlich) umgesetzt worden wie in dem öffentlich zugänglichen Bild des Ausweises.
Kurz und Knapp
Die Behörden schicken die Volkszähler mit einem Dienstausweis auf ihre Wege, der kein qualitativ halbwegs hochwertiges Echtheitsmerkmal aufweist.
Stempel und Unterschrift lassen sich leicht durch Jedermann fälschen. Für ein (beispielsweise) holografisches Bild, wie es auf jeder billigen Bahnkarte vorhanden ist und das nicht mit jedem billigen Farbdrucker nachzumachen wäre, scheint kein Geld mehr übrig geblieben zu sein.
Vielleicht war die wenige Wochen dauernde PR-Kampagne mit 5,5 Millionen Euro zu teuer, vielleicht auch das schon vor längerem in einer Berliner PR-Agentur in Auftrag gegebene PR-Konzept (dessen Kosten – alles Steuergelder! – man uns nicht verraten wollte).
Vielleicht hat einfach auch niemand daran gedacht, dass es Trickbetrüger, Einbrecher oder sonstwen geben könnte, der solche Ausweise zu fälschen versuchen würde…
Da mutet es schon fast sympathisch an, dass wenigstens ein Landesstatistikamt (in Sachsen?) dafür Sorge trägt, dass die dort ausgegebenen Dienstausweise nicht auf weißer Pappe, sondern auf marmoriertem Karton gedruckt werden. Als Echtheitsmerkmal aus dem Copyshop sozusagen …
Fazit
Diese “billige” Gestaltung der Ausweisdokumente ist aus unserer Sicht fahrlässig!
Was wir im Umgang mit Volkszählern raten und empfehlen, haben wir hier zusammengetragen.

Kurz vor dem offiziellen Beginn der Volkszählung mehren sich bedenkliche Stimmen, Pannenmeldungen und Sicherheitsbedenken.
Hier eine kurze (unvollständige) Zusammenfassung:
Mal schauen, was noch kommt …
Nun flattern sie also durch die Gegend, die etwa 17 Millionen Briefe mit den Fragebögen an sämtliche Gebäude- und Wohnungsbesitzer Deutschlands.
Hier ein paar vielleicht nützliche Informationen dazu.
Motiv entnommen einer Plakataktion gegen Vorratsdatenspeicherung von Frans
Amtsakt Briefzustellung
Aus rein juristischer Sicht (wir können allerdings so wie immer keine Gewähr für das übernehmen, was wir hier als unsere Meinung verkünden) ist ein Brief, der einen Fragebogen zur Volkszählung 2011 enthält und inhaltlich auf die Auskunftspflicht verweist, der aber nicht auf amtliche bzw. nachweisbare Art und Weise zugestellt worden ist, gar kein Amtsakt!
Briefe, die auf normalem Postweg zugestellt werden, also nicht per Einschreiben, als amtliche Post oder direkt durch einen Behördenmitarbeiter oder Volkszähler eingeworfen, können genau so wie jeder andere auf üblichen Postwege versendete Brief, in Einzelfällen verschütt gehen. Die Auslieferung des Briefes kann nicht nachgewiesen und dem vermeintlichen Empfänger keine durch ihn verschuldete Auskunftsverweigerung angelastet werden.
Wer aus solchen oder anderen Gründen keinen Brief zugestellt bekommen hat, der kann auch nichts von seiner Verpflichtung zur Auskunft über Details seines Wohnungseigentums wissen. Denn die zwar 5,5 Millionen Euro teure, allerdings substanzarme PR-Kampagne des Statistischen Bundesamts klärt weder mit ihren Postern und Plakaten noch in den hübschen Werbefilmchen über dieses Detail auf.
Schlimmer noch: Wenn, wie in Nordrhein-Westfalen üblich, die Fragebögen als “adressierte Werbesendung als Infopost” versendet werden, fällt vielen Menschen die Unterscheidung zwischen den vielen derart versendeten ungeliebten, ungelesenen und gleich weggeworfenen Werbezusendungen und der wichtigen Volkszählungs-Post schwer.
Nun ja …

Streitfrage Rücksendeporto
Ein heiß umstrittenes Thema: Falls man die ausgefüllten Fragebögen der einen oder anderen Fragebogenwelle per Post an die Behörden zurücksenden möchte, ist man dann gezwungen, diesen großen DIN A4 Brief mit dem Geld aus der eigenen Tasche zu frankieren, aus Sicherheitsgründen vielleicht sogar noch einen Einschreiben-Zuschlag dazu?
“Ja”, sagen die Behörden und verweisen auf den Paragraphen 15 Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes. Da steht nämlich, dass die Versendung “für den Empfänger kosten- und portofrei” auszuführen ist, falls im Gesetz nichts anderes steht. Und einen entsprechenden Passus, der genau diesen Punkt regeln würde, den findet man nicht. Man mag sich seine eigenen Gedanken darüber machen, ob dieses in der Eile des Gesetzgebungsverfahrens einfach nur vergessen worden ist oder ob Absicht dahinter steckt.
“Nicht unbedingt”, meinen einige andere Datenschützer dagegen. Die Post sei aufgrund der gewählten Form des Briefes als “Deutsche Post Antwort” sowieso verpflichtet, den Brief zu befördern und außerdem würde man keiner Ordnungswidrigkeit dingfest gemacht werden können, weil sich eine solche nicht am Detail einer nicht ausreichend frankierten Rücksendung festmachen ließe.

Die Post und das Statistikgeheimnis
Auf konkrete Nachfrage beim niedersächsischen Statistikamt erteilte man folgende Auskunft:
“Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen behält sich bei unzureichender Frankierung von Rücksendungen vor, diese nicht entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Erhebungsstellen in der Haushaltsstichprobe.”
Wie geht nun die Post mit nicht angenommenen Briefen um?
Die Post sagt: Sie wird zu ermitteln versuchen, von wem dieser Brief versendet worden ist, um ihn diesem Menschen wieder zurücksenden zu können. Für den Fall, dass sich kein Absender auf dem Briefumschlag befindet gehen die Angestellten der Post in aller Regel so vor, dass sie den Brief öffnen, um über den Inhalt feststellen zu können, vom wem der Brief ist.
Also alles kein Problem!
Denn im Brief ist ja der vollständig und korrekt ausgefüllte Fragebogen, in dem freundlicherweise auch die vollständige Anschrift des Befragten eingetragen ist. Aber eben nicht nur das …

Hilfreiche Zeugen
Es kann sicherlich nicht von Schaden sein, wenn man sich beim Eintüten des ausgefüllten Fragebogens und Einwerfen des Briefumschlages einen neutralen, gerichtsfesten Zeugen zur Seite nimmt.
Wie schon oben geschrieben: Es kommt immer wieder mal vor, dass die Post nicht nur mit ihren Daten ein wenig unsensibel umgeht, hier und da mal einen Brief unerlaubterweise öffnet, sondern dass auch mal der eine oder andere Brief verschütt geht.
Da kann es nützlich sein, mit Hilfe eines guten Freundes oder so belegen zu können, dass man selber keine Schuld an dieser Misere trägt.

Aufsatz statt Diktat
Vermutlich kein Weg, um der langweiligen und öden Arbeit des Ankreuzens eines Fragebogens zu entkommen, aber trotzdem schön:
Der (von einem freundlichen Menschen aus den Reihen des CCC) entwickelte Zensus-Antwort-Aufsatz-Generator.

Der Blick zurück
Und? Wie gingen die Menschen bei der letzten großen Volkszählung mit diesen Fragen um?
Ein (leider stark zusammengeschnittener) Film aus dem Boykottjahr 1987 bietet aufschlussreiche Einblicke in das Lebensgefühl rund um die letzte Bevölkerungs-Vollerfassung.
Mehr und mehr wird die in Kürze bevorstehende Volkszählung kritisiert, die ersten Pannen werden öffentlich und alle sprechen davon:
Ab 9. Mai kommen die Volkszähler!

Doch wann kommen Sie denn wirklich?
Man werfe einen Blick auf die Fragen Nummern 33 bis 36 des einen (einen von dreien) Fragebogens, der für die Haushaltebefragungen eingesetzt wird und stellt fest, dass sich diese Fragen auf den Zeitraum vom 9. bis zum 15. Mai, also auf die gesamte mit dem Stichtag beginnende Woche beziehen.
Damit ist zumindest eines klar: Die Volkszähler, die diese Haushalte-Befragungen durchführen, können erst ab Montag, dem 16. Mai mit ihren mehr oder weniger erwünschten Besuchen bei den zu Erfassenden beginnen. Vorher können diese Fragen gar nicht beantwortet werden.
Bei den Befragungen der “Sonderbereiche” mag das allerdings anders sein. Dort werden keine Fragen der oben genannten Art gestellt und ermöglichen damit schon der echten Befragungsbeginn ab dem 9. Mai.
+++ Anonymität kann nicht garantiert werden +++ Datenschützer sind empört: Der Zensus 2011 sei “völlig überflüssig” +++
Die EU-weite Volkszählung 2011 ist nach Ansicht der Datenschützer vom AK Zensus überflüssig und in ihrer Umsetzung stark verbessungswürdig. Der 9. Mai ist Stichtag für die Befragungen, die etwa ein Drittel der Bevölkerung betreffen. Vertrauliche Daten aus Meldeämtern, der Bundesagentur für Arbeit und weiterer Behörden werden beim Zensus zweckentfremdet und zentral zusammengeführt, von allen in Deutschland lebenden Menschen. Eigentümer von Wohnraum erhalten dieser Tage ebenfalls Fragebögen. Sie sollen zusätzliche Angaben über die Lebensverhältnisse ihrer Bewohner machen, die Betroffenen werden in diesem Punkt nicht einbezogen. Weitere zwei Millionen Menschen, die in Studenten-, Alten-, Behinderten- und Obdachlosenheimen, in Gefängnissen, Frauenhäusern und Flüchtlingslagern leben, sollen bei der Befragung in “Sonderbereichen” erfasst werden. Der AK Zensus empfiehlt: Lassen Sie die Volkszähler/-innen nicht in Ihre Wohnung!
“Wir kritisieren an der Volkszählung 2011 vor allem die fehlende Anonymisierung und die Zweckentfremdung von Daten. Außerdem werden mehr Daten erfasst als nötig und das Risiko des Datendiebstahls sensibelster Informationen ist sehr groß”, sagt Michael Ebeling vom AK Zensus.
Probleme beim Zensus 2011
- Mehr Daten als nötig: Statt sich auf planerisch notwendige Angaben zu beschränken, erhebt der Zensus auch Daten zum Migrationshintergrund, der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft und der Weltanschauung. Die EU-Richtlinie gibt derartige Erhebungen nicht vor, ebenso ist nicht schlüssig, warum das beim Zensus nicht auf kleinteiligere Erhebungen zurückgegriffen wird. Beim Zensus werden zudem sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen für Studenten, Alten, Behinderten und Obdachlosen sowie Gefängnisse, Frauenhäuser und Flüchtlingsunterkünfte erfasst.
- Anonymisierung zweifelhaft: Die persönliche Ordnungsnummer macht nachvollziehbar, wer welche Angaben bei der Volkszählung gemacht hat. Bis zu vier Jahre lang. Dies ist für den angegebenen Zweck der Erhebung jedoch nicht nötig. Der AK Zensus fordert eine unumkehrbare Anonymisierung der Daten, wie dies bei statistischen Erhebungen üblich und notwendig ist. Auf sensible Informationen, wie etwa Religionszugehörigkeit oder Migrationshintergrund muss verzichtet werden, weil sie einer De-Anonymisierung auch ohne Angabe persönlicher Daten vorschub leisten.
- Angriff auf die Vertraulichkeit: Obwohl persönliche Daten (z.B. Religionszugehörigkeit) beim Meldeamt zu ganz anderen Zwecken angegeben wurden, werden diese Informationen in den Volkszählungsdatenbanken zentral gespeichert. Diese Zweckentfremdung stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, welches im Volkszählungsurteil 1983 vom Bundesverfassungsgericht festgelegt wurde.
- Datenmissbrauch ist möglich: Die zentral gesammelten Daten der Volkszählung sind nicht sicher. Die zentrale Speicherung sensibler Persönlichkeitsdaten weckt Begehrlichkeiten und birgt die Gefahr des Datendiebstahls. Die Daten werden von Privatunternehmen verarbeitet. So entstehen unter anderem zentrale Datenbanken über Menschen mit so genannten Auskunftssperren – dies betrifft beispielsweise Aussteiger aus der Nazi- und Radikalenszene, V-Leute, Angehörige von Zeugenschutzprogrammen, Stalking-Opfer, Prominente und Richter. Diese Informationssammlung ist höchst riskant, denn nur nicht erhobene Daten sind sichere Daten.
- Fragebögen nicht ausreichend geschützt: Die ausgefüllten Fragebögen werden in der Phase ab dem 9. Mai von den Volkszählern viele Tage ungesichert zuhause gelagert. Die sensiblen Daten der Befragten sind zu diesem Zeitpunkt jeder behördliche Aufsicht entzogen.
Der AK Zensus kristisiert, dass die Behörden nicht ausreichend darüber informieren, welche persönlichen Daten weitergegeben werden. Die zentrale Speicherung großer Datenbestände weckt außerdem Begehrlichkeiten, die Daten später noch weiter zweckzuentfremden. “Gesetze zum Schutz dieser Daten können jederzeit wieder geändert werden!”, warnt der Datenschutzsachverständige Werner Hülsmann. Die aktuellen Datenschutz-Skandale zeigen einmal mehr, dass die Missbrauchsgefahr erst einmal erhobener Daten enorm ist. Die beim Zensus gesammelten Daten lassen sich auch nachträglich einer konkreten Person zuordnen. Die Volkszählung 2011 wurde daher erst kürzlich mit dem Negativpreis “Big Brother Award” ausgezeichnet.
Datenschutz ist Grundrechtsschutz
Datenschützern wird oft entgegnet, dass viele Menschen heute zum Beispiel in sozialen Netzwerken mehr persönliche Daten über sich Preis geben als die Volkszählung 2011 abfragt. Michael Ebeling vom AK Zensus entgegnet hierzu: “Was Menschen freiwillig über sich im Internet veröffentlichen, ist ihre private und – hoffentlich – bewusste Entscheidung. Die Volkszählung ist jedoch staatlich verordnet – das ist ein entscheidender Unterschied, insbesondere für Menschen, die datensparsam leben wollen. Ich möchte auf jeden Fall nicht auf meine im Grundgesetz verankerten Grundrechte verzichten und meine dort verbrieften Persönlichkeitsrechte will ich nicht hergeben.”
Was tun, wenn die Volkszähler klingeln?
Niemand muss die Volkszähler in die eigene Wohnung lassen. Die Volkszähler müssen sich außerdem mit einem offiziellen Ausweis und einem gültigen, amtlichen Ausweisdokument ausweisen können. Der AK Zensus weist darauf hin, dass man beim Besuch eines Volkszählers nur folgende Angaben machen muss: Name, Geburtstag, Geschlecht, Anschrift, Lage der Wohnung im Haus, Anzahl der Haushaltsmitglieder. Niemand muss den Fragebogen direkt beim Besuch des Volkszählers ausfüllen, auch wenn dieser darauf drängen mag – Volkszähler bekommen für einen ausgefüllten Fragebogen mehr Geld als für einen unausgefüllten. Der Fragebogen kann aber auch später per Post an die Behörden geschickt werden. Von einer Übertragung der Fragebogen-Daten über das Internet rät der AK Zensus aus Sicherheitsgründen ab.
Bei der Volkszählung 2011 besteht eine Auskunftspflicht. Die Bußgeldandrohung bei Auskunftsverweigerung wird mit 5000 Euro angegeben. Tatsächlich dürften die zu erwartenden Strafen bei einem Boykott weit darunter liegen, sofern überhaupt damit zu rechnen ist. Der AK Zensus rät allen Betroffenen, sich gründlich zu informieren. Unabhängige Informationen hierzu gibt es unter http://www.zensus11.de – Beispielsweise zu der Frage “Was kann ich tun, wenn der Volkszähler vor der Tür steht?”
Aufruf zum Zensus-Aktionstag am 8. Mai 2011
Der AK Zensus ruft für Sonntag, 8. Mai 2011 zu einem Aktionstag unter dem Motto “Walk of information” auf. Dabei sollen sich Interessierte überall in Deutschland zusammenfinden, um Informationsmaterial des AK Zensus zu verteilen. Weitere Informationen hierzu unter http://www.zensus11.de/
Verfassungsbeschwerde 2010
Die vom AK Zensus am 16. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz wurde von mehr als 13.000 Menschen unterstützt. Das Gericht lehnte die Beschwerde jedoch wegen “nicht vorliegenden Annahmevoraussetzungen” ab, ohne die vorgebrachten Kritikpunkte inhaltlich bewertet zu haben. Im so genannten “Volkszählungsurteil” von 1983 hatte das Bundesverfassungsgericht u.a. das “Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung” eingeführt.
Mehrere Kläger betreiben derzeit Gerichtsverfahren, über die Instanzen will man bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen – das Zensusgesetz wird also einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Die Bremer Rechtsanwältin Eva Dworschak: “Ich rate den betroffenen Bürgern Widerspruch einzulegen, sowie den notwendigen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen und dann bei diesen Verfahren auf die geführten Musterverfahren zu verweisen. Damit kann die Auskunftspflicht zunächst gestoppt und Verfahrenskosten gespart werden, ohne dass man seien Rechte verliert.” Informationen und Musterformulare dazu werden im Internet zur Verfügung gestellt.
Über die Initiative
Die Kampagne gegen die Volkszählung 2011 ist eine Initiative des Arbeitskreises Zensus, der unter dem Dach des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (“AK Vorrat“) gegründet wurde. Im Rahmen seiner Arbeit will der AK Zensus gegen das neue Gesetz zur Vollerfassung der Bevölkerung vorgehen und gleichzeitig datenschutzfreundlichere Lösungen entwickeln. Auf seiner Webseite www.zensus11.de informiert er über das Gesetz und die möglichen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Der AK Vorrat ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, der in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen überparteilich und unabhängig agiert. Die Initiative gegen die Volkszählung 2011 wird durch weitere Organisationen unterstützt, zum Beispiel durch den FoeBuD e.V. und durch das “Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V.” (FIfF).
Heute Abend 4.5. findet in Frankfurt eine Veranstaltung zur Volkszählung
im IG-Farben-Gebäude, Raum 411 statt. Beginn 18 Uhr.
Die "moderne Volkszählung" für Planungssicherheit?
Das biopolitische Märchen vom Zensus 2011
"Wie viele Studienplätze brauchen wir?", "Wie viele Straßen brauchen
wir?" so und so ähnlich wirbt aktuell an fast jeder Bushaltestelle und
jedem öffentlichen Platz Deutschland für die anstehende Volkszählung,
den Zensus 2011. Ob Container, Autos oder ordentlich aufgereihte
Studierende, alles ist dabei schwarz-rot-gold gehalten: Wir alle, so
suggeriert die Plakatkampagne, haben ein nationales Interesse an der
erfolgreichen Durchführung "der modernen Volkszählung", denn sie
stärkt den Standort Deutschland.
Am 9. Mai 2011 ist Stichtag: Ein knappes Drittel der Bevölkerung ist
per Gesetz verpflichtet, umfangreiche Fragenkataloge zu beantworten
und dabei ausführliche Angaben zu Erwerbsstatus, Bildungsweg,
Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund zu machen. Eine
Verweigerung kann mit einem Bußgeld oder der Anordnung eines
Zwangsgeldverfahrens belegt werden. Daneben werden umfangreiche Daten
aus Melderegistern, von der Bundesanstalt für Arbeit und weiteren
öffentlichen Registern zentral zusammengeführt und 4 Jahre lang
nicht-anonymisiert gespeichert und ausgewertet.
An dieser gigantische Datensammelaktion gibt es viel auszusetzen: Die
Ungleichbehandlung bestimmter Bevölkerungsgruppen bei der Befragung,
enorme Kosten bei fragwürdigem Nutzen und die zweifelhafte
Datensicherheit und -nutzung dieser Volkszählung widersprechen in
vielen Punkten dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes
von 1983 und dem darin erklärten Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung.
Leicht zu durchschauen ist, dass die Volkszählung kaum zur Ermittlung
künftiger Studierendenzahlen, zu schaffender Studienplätze oder
ähnlichem gebraucht wird: Denn überfüllte Hörsäle bei gleichzeitig
fehlenden Studienplätzen, so zeigt ein Blick in eine beliebige
deutsche Massenuniversität heute wie vor zwanzig Jahren, waren
hierzulande nie ein Problem korrekter Zählungen, sondern eines
mangelnden politischen Willens.
Das Ziel der "modernen Volkszählung" liegt tiefer und ist abstrakter:
Sie steht paradigmatisch für eine Art des Regierens, die eine zunächst
unregierbare Masse von Individuen einem neuen Körper, der
"Bevölkerung", mit eigener Geburtenrate, Arbeitslosenquote,
Bildungsniveau, ethnischer Zusammensetzung und eigenem
Gesundheitszustand einverleibt und damit ihr Leben dem unterwirft, was
der Philosoph Michel Foucault einst "Biomacht" taufte. Sie ist dazu
bestimmt,"die Bevölkerung als Produktionsmaschine zur Erzeugung von
Reichtum, Gütern und weiteren Individuen [zu] nutzen." Dazu "richtet
sie die Subjekte an der Norm aus, indem sie sie um diese herum
anordnet." Historisch ist die Entstehung der Biomacht verwoben mit der
staatlicher Souveränität, mit der Geburt der Nation, die in ihrer
schwarz-rot-goldenen, deutschen Variante auch die Plakatkampagne zum
Zensus 2011 dominiert.
Der Vortrag erläutert die Abläufe und rechtlichen Grundlagen der
Volkszählung und verortet sie historisch wie theoretisch im
Spannungsfeld von Biomacht, Nationalstaat und Ökonomie. Im Anschluss
findet eine Diskussion statt.
Referenten:
Prof. Dr. Matthew Hannah (Institut für Humangeographie)
Maurius Köster (AK Vorrat)
Andreas Förster
Seit einigen Tagen gehen die ca. 280 Erhebungsbeauftragten in Dresden um. Sie notieren die Namen auf Klingelschildern und treffen Vorbereitungen, um die Befragung von ca. 19.000 Dresdnern reibungslos über die Bühne zu bringen: Die Erhebungsstelle verschickt dazu seit dem 26. April Einladungen an “ausgesuchte Dresdner”.
Darüber hinaus sind ca. 13.000 Menschen in den sogenannten Sonderbereichen (224) betroffen, über die - ohne ihr eigenes Zutun – die jeweilige Leitung des Gefängnisses, Behinderten-Wohnheimes o.Ä. Auskunft geben muss.
Bürger, die sich dafür entschieden haben, bei ihrem Meldeamt vor Ort eine Übermittlungssperre einrichten zu lassen, damit diese persönliche Informationen nicht ohne Weiteres an Parteien, Kirchen und die Werbeindustrie verkaufen können, dürfen nun davon ausgehen, dass eben diese Information nun zentral gespeichert ist; noch skandalöser ist es bei Menschen, die aufgrund einer “Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen” eine Auskunftssperre beantragt haben.
Reibung allerdings wird es heute Abend im Ratskeller der Landeshauptstadt geben:
Dort stehen Verantwortliche der Stadtverwaltung, der kommunalen Statistikstelle und des statistischen Landesamtes Rede und Antwort.
Und das ist – nicht nur aber vor allem – nach der gestrigen Pressemitteilung des sächsischen Datenschutzbeauftragten auch bitter nötig. Er kritisiert – zurecht – die Fremdvergabe von Behördentätigkeit (namentlich “Datenverarbeitung im Auftrag”) an ein Bayrisches Unternehmen. Die systemform MediaCard GmbH, eine Tochter der Swiss Post ist nämlich nicht nur in die Durchführung des Zensus 2011 involviert, sondern leistet auch die Datenverarbeitung für die elektronische Gesundheitskarte (Infoblatt des AK Vorrat Hannover).
Dass die Daten der Dresdner und aller anderen Bürger bis zu vier Jahre lang zentral und nicht anonym gespeichert werden, widerspricht nicht nur dem vom Bundesverfassungsgericht 1983 im sogenannten Volkszählungsurteil (pdf) geschaffenen Recht auf informationelle Sebstbestimmung, es weckt und schürt Ängste in der Bevölkerung.
Um diesen – durchaus berechtigten – Ängsten erst gar keinen Raum zu lassen, haben Bundesregierung und Statistisches Bundesamt die Aufklärung der Bevölkerung so nahe an den Stichtag 9. Mai, gelegt, dass ein breiter Widerstand, wie zuletzt im Zusammenhang mit Stuttgart 21, erst gar nicht entstehen konnte.
Vielen Menschen ist weder klar, warum diese registergestützte Volkszählung (pdf) überhaupt in dieser Form stattfinden muss, noch, welche Konsequenzen daraus erfolgen.
So einleuchtend es ist, dass politische Entscheidungsträger verlässliche und aktuelle Bevölkerungszahlen zur Verfügung haben, um die Geldumverteilungsmaschinerie in Gang zu halten, so pervers ist es, den Menschen vorzugaukeln, dass der Sanierungsstau von ca. 650 bis 700 Millionen Euro bei den Dresdner Schulen durch eine Vollerfassung der Bevölkerung gelöst wurde. Die Stadtverwaltung und der Stadtrat haben bereits 2006 einen großen Teil des Dresdner Tafelsilbere, die Woba, an einen sogenannten Investor verscherbelt.
Auch wenn letztendlich der Bundesgesetzgeber für die Unzulänglichkeiten des Zensusgesetz 2011 verantwortlich ist, und die Landesparlamente mit den Ausführungsgesetzen weitere konkretisierende Festlegungen getroffen haben, steht – zumindest in Sachsen – am Ende der “Kette” eine Verwaltungsvorschrift des Statistischen Landesamtes, die der Öffentlichkeit jedoch vorenthalten wird.
Demnächst werden wir Gewissheit darüber haben, in wie weit der Berliner Verfassungsgerichtshof souverän (genug) gegenüber Legislative und Exekutive ist, um die Verfassungsbeschwerde gegen das Berliner Ausführungsgesetz – ganz im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit - nicht aus formellen Gründen abzuweisen.
Vielleicht beginnt im 28. Jahr nach demVolkszählungsurteil ja eine neue, zeitgemäße Ära des Datenschutzes?!
Hoffen wir es mal!
Euer Fidel

Pressemitteilung des AK Zensus vom 4. Mai 2011
Sandra Müller vom AK Zensus in Berlin hat am letzten Freitag, den 29.04.2011 bei dem Berliner Verfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 im Land Berlin (ZensAGBln) eingelegt. Das Gesetz verstößt in seiner derzeitigen Form gegen das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung. Die Verfassungsbeschwerde wird vom Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) unterstützt.
“Es gab mit Einführung der Steuer-ID eine ‘Bereinigung’ der Meldeamtsdaten. Es muss es also keine Volkszählung geben, denn die Daten sind bereits auf dem neuesten Stand”, erklärt Müller zur eingelegten Verfassungsbeschwerde. “Zudem zeigen uns viele Studien, dass detaillierte und aussagekräftige Ergebnisse auch durch kleinteiligere Erhebungen erzielt werden können. Meine Forderungen an eine Volkszählung sind eine offene und ehrliche Informationspolitik, der Verzicht auf die Auskunftspflicht und eine Selbstbeschränkung der Behörden auf das unbedingt Notwendige, das heißt, dass auf sensible Daten verzichtet werden muss.”
“Die diesjährige Volkszählung stellt einen wesentlichen Eingriff in die Grundrechte der gesamten Bevölkerung dar. In ihrem Rahmen werden sensible und persönliche Daten aus einer Vielzahl von Registern zusammengetragen, übermittelt und verarbeitet”, ergänzt Rechtsanwalt Jörn Buhlke, der Sandra Müller vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof vertritt. “Damit ein solcher Eingriff in den engeren persönlichen Lebensbereich mit dem Grundgesetz vereinbar ist, muss eine ausreichend bestimmte und konkrete Ermächtigungsgrundlage vorhanden sein.”
Eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die geplante Volkszählung existiert in Berlin aus den folgenden Gründen nicht:
- Ausgestaltung, Arbeitsweise und Abschottung der Erhebungsstelle. Es fehlen Regelungen, die die Ausgestaltung, Arbeitsweise und Abschottung der Erhebungsstelle des Landes Berlin im Umgang mit den Daten bestimmen. Das Berliner Ausführungsgesetz (ZensAGBln) enthält keine Regelung, wer Zugriff auf die erhobenen Datensätze hat, wie der Zugriff beschränkt wird und wie die Daten vor Ausspähung und Missbrauch geschützt werden und wann sie übergeben bzw. gelöscht werden.
- Trennung der Hilfsmerkmale von den Erhebungsmerkmalen und Löschung. Das Gesetz enthält keine konkrete Regelung, zu welchem Zeitpunkt die Hilfs- von den Erhebungsmerkmalen getrennt werden. Hilfsmerkmale sind personenbezogene Daten, die die befragten Personen identifizieren (z.B. Name und Anschrift). Laut dem Zensusgesetz 2011 sind die Hilfsmerkmale von den Erhebungsmerkmalen zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu trennen. Ein solcher Zeitpunkt wird im Berliner Ausführungsgesetz (ZensAGBln) nicht genannt.
- Auswahl und Qualifikation der Erhebungsbeauftragten. Das Berliner Ausführungsgesetz (ZensAGBln) enthält keine Regelungen, die die Anforderungen an die Qualifikation und an das Auswahlverfahren der Erhebungsbeauftragten definieren. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, wie die Erhebungsstelle die Zuverlässigkeit und Verschlossenheit der Erhebungsbeauftragten in der Praxis gewährleisten will. Im Rahmen des Auswahlverfahrens der Erhebungsbeauftragten erfolgt noch nicht einmal eine Abfrage des Bundeszentralregisterauszuges. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich zum Beispiel Vorbestrafte oder polizeilich bekannte Rechtsradikale unter den Erhebungsbeauftragten befinden.
- Sicherheit der Daten bis zur Übergabe an die Erhebungsstellen. Nach Auskunft des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg ist nicht vorgesehen, dass jeder Datensatz nach Beendigung der Befragung separat verpackt und versiegelt wird. Vielmehr sollen alle Datensätze, die ein Erhebungsbeauftragter sammelt, in einem einzigen offenen Umschlag gesammelt werden, der erst bei Abgabe an die Erhebungsstelle verschlossen wird. In der Praxis werden die Erhebungsbeauftragten die ausgefüllten Fragebögen also in einem unverschlossenen Umschlag zu Hause aufbewahren, bis sie alle etwa 100 zu führenden Interviews geführt haben. Dieses Vorgehen verstößt gegen die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil vom 15.12.1983 an das Verfahren zur Durchführung einer Volkszählung gestellt hat.
Die Verfassungsbeschwerde soll die zum Stichtag 9. Mai 2011 geplante Volkszählung in Berlin vorübergehend aussetzen und eine Überarbeitung des Gesetzes herbeiführen.

In Koblenz hat sich ein breites Spektrum verschiedenster Gruppen zusammengetan, um am kommenden Samstag zu einer Demonstration gegen die Volkszählung aufzurufen:
Wieder eine Volkszählung? – Nicht mit uns!
Was geht den Staat unsere Privatsphäre an?
Samstag, den 30. April 2011 um 14 Uhr
Hauptbahnhof Koblenz
Die Organisatoren führen eine Reihe von Kritikpunkten auf, die z.T. auch hier auf die eine oder andere Art und Weise behandelt worden ist. Zwei dieser Punkte möchten wir jedoch als besonders erwähnenswert hervorheben:
- Das Thema Zensus 2011 ist in Presse und Öffentlichkeit so wenig präsent, dass der Eindruck entsteht, man wolle Bürgerinnen und Bürger überhaupt nicht informiert wissen und eine breite Diskussion vermeiden.
- Dass sich so wenig Widerpsruch und Unmut regt (etwa verglichen mit der ersten Volkszählung), ist besorgniserregend und wirft kein gutes Licht auf den Umgang der Menschen mit ihren persönlichen Daten. Die Sensibilität scheint vielen Menschen abhanden gekommen zu sein, vielleicht weil wir durch den Exhibitionismus in sozialen Netzwerken und auch der Sammelwut von Datenkraken wie Google oder auch schon im Laden um die Ecke einfach abgestumpft sind. Wir wollen wieder wieder mehr Bewusstsein schaffen für die Problematik dieser staatlichen wie auch aller industriellen, wirtschaftlichen Datenerhebungen.

Wir wünschen den Veranstaltern und Anmeldern eine fröhliche, kräftige und ermutigende Demo!
Genau so wie bei der letzten Volkszählung 1987 hat der Gesetzgeber auch für den “Zensus 2011” die Möglichkeiten vorgesehen, prinzipiell jeden volljährigen Bürger Deuschlands zum “Ehrenamt des Volkszählers zwangsverpflichten” zu können.
Hier nun ein paar Worte zu Volkszählerpraktiken und Zwangsverpflichtungen.

Gesetzliche Grundlagen
Im Zensusgesetz heißt es im Absatz 2 des Paragraphen 11 zu den “Erhebungsbeauftragten”:
“Die Möglichkeit der Verpflichtung weiterer Bürger und Bürgerinnen zur Übernahme der Tätigkeit als Erhebungsbeauftragte kann durch Landesrecht vorgesehen werden.”
Demtentsprechend enthalten denn auch die jeweiligen Ausführungsgesetze der Bundesländer (Ausnahme Hamburg? – siehe Vergleichstabelle auf Seite 6, Tabellenspalte “O”) eine derartige Regelung.
Die aktuelle Situation
Hieß es aus Behördenmund lange Zeit und immer wieder, dass man zu derartigen Methoden nicht zu greifen habe, weil sich genügend freiwillige Volkszähler für diese “auch lukrative” Arbeit finden würden, so scheint es in manchen Gegenden bis heute noch nicht gelungen zu sein, ausreichend “Interviewer” anzuwerben. (Beispiel Hannover: Zeitungsartikel vom November 2010 und vom April 2011).
Das wundert nicht, wenn man sich vor Augen führt, welches Ausmaß dieses Ehrenamt in Wirklichkeit besitzt: Schulungen, Vorab-Begehungen, persönliches Einwerfen der Benachrichtigungsschreiben und bis zu drei Versuche sind je befragter Wohnanschrift sind notwendig, um die “Aufwandsentschädigung” von (meistens) in der Größenordnung von 2,50 bzw. 7,50 Euro zu erhalten. Sämtliche Wegstreckenkosten, seien sie nun zu Fuß, per Fahrrad oder mit dem Auto zurückgelegt worden, sind darin bereits enthalten.
- Tip: Es gibt einen lesenswerten Erfahrungsbericht aus einer Volkszähler-Schulung, der an einigen Stellen zwar ein wenig polemisch wirkt und in dem das eine oder andere Detail nicht stimmt (z.B. das per Gesetz vorgesehen Rückspielverbot wird nicht erwähnt; einen Volkszähler muss man – anders als dort dargestellt – auch nicht zwangsweise in seine Wohnung lassen), der aus subjektiver Sicht geschrieben allerdings einen guten Einblick in so eine Schulung gewährt.

Außerdem müssen die Volkszähler die ausgefüllten Fragebögen “zu den Öffnungszeiten der Erhebungsstellen” in diesen abgeben und sich die Abgabe gegenzeichnen lassen. Das ist insbesondere in ländlichen Gebieten mit Entfernungen von etwa bis zu 50 km eine aufwendige Angelegenheit und führt zu mindestens zwei Problemen:
1. Problem
Die Volkszähler behalten die ausgefüllten Fragebögen mehrere Tage bei sich in Privathäusern.
Wie lange genau?
“Bis zu einer Woche”, so die (schriftlich nirgendwo nachzulesende) Regelung in Sachsen.
“Dafür haben wir keine explizite Regelung”, so die tatsächlich achselzuckende Antwort der niedersächsischen Behörden.
Nun gut – gehen wir also lieber genauso wie die Behörden vor und erklären goldene Regeln zu Tatsachen?
2. Problem
In Niedersachsen hat man sich aufgrund der in den ländlichen Gebieten weiten Wegstrecken vom Volkszähler zu seiner Erhebungsstelle dazu entschlossen, in einigen Meldeämtern zusätzliche Abgabestellen für die ausgefüllten Fragebögen einzurichten.
Schade nur, dass das in der Öffentlichkeit lieber verschwiegen werden soll: Auf eine konkrete Nachfrage während einer Zensus-Pressekonferenz in Hannover dementierte man diese Gerüchte, um sie sogleich inhaltlich sachlich dann wieder zu bestätigen.
Man darf gespannt sein, ob die Behörden an diese heimlich zusätzlich eingerichteten Erhebungs-Außenstellen die gleichen harten Abschottungsregeln (eigene Räume, eigene Schließsysteme, eigene Postanschrift, eigene Angestellte, besondere Sicherungseinrichtungen an Türen, Fenstern, vollkommen abgeschottete Rechnersysteme) anlegen werden oder nicht.
Und: Wo gibt es eine gesetzliche Grundlage für diese Einrichtungen?

Volkszähler-Vorab-Begehungen ab dem 2. Mai
Vor wenigen Tagen konnten wir an dieser Stelle bereits das “Volkszähler-Schulungsheft” präsentieren, das uns die Berlin-Brandenburger Gruppe “Boycott Zensus2011″ zur Verfügung gestellt hat. Von dieser Gruppe haben wir nun auch erfahren, dass die Volkszähler damit beauftragt worden sind, bereits ab dem 2. Mai ihre ersten Runden zu drehen, um alle Hausanschriften, die Ihnen zur Befragung zugeteilt worden sind, einmal aufzusuchen und sich die dort vorhandenen Namen der Klingelschilder zu notieren!
Also: Aufgepasst!

Kann man sich gegen die Zwangsverpflichtung wehren?
Eigentlich nicht – lediglich unter bestimmten Bedingungen seien Ausnahmen möglich.
Hier ein Auszug aus einem der Länder-Ausführungsgesetze:
“Bürgerinnen und Bürger dürfen nur aus wichtigem Grund die Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit ablehnen oder ihr Ausscheiden verlangen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn den Bürgerinnen und Bürgern die ehrenamtliche Tätigkeit wegen ihres Alters, ihres Gesundheitszustandes, ihrer Berufs- oder Familienverhältnisse oder wegen sonstiger in ihrer Person liegender Umstände nicht zugemutet werden kann.”
Andererseits sind die Behörden auch durch die Aufrufe der NPD an ihre Mitglieder, sich als Volkszähler einzuschleichen, ein wenig sensibilisert und dürfen (sowieso) nur “vertrauenswürdige” Menschen zur Auführung dieser Tätigkeit heranziehen.
Daher unser Tip:
Wer von einer Zwangsverpflichtung betroffen ist (uns sind mehrere Beispiele aus unterschiedlichen Bundesländern bekannt) und wer das nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, der möge sich laut und deutlich als Gegner der Volkszählung zu erkennen geben und sich dem Unterschreiben einer Verschwiegenheitserklärung widersetzen!
Mehrere Behörden haben zu erkennen gegeben, dass sie derartige Menschen nicht als Volkszähler einzusetzen gedenken werden (siehe die Antworten auf die Frage Nr. 13 unserer Aktion “Frag die Befrager”).
Und wenn doch:
Meldet euch bei uns. Wir werden versuchen, uns dann darum zu kümmern …

Dem Arbeitskreis Zensus wurde die pdf-Kopie eines amtlichen Schulungsheftes für Volkszähler zugespielt.
In dem mehr als 120 Seiten starken Heftchen des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg lässt sich gut schmökern: Ausführlich wird dargestellt, wie die Volkszähler vorzugehen haben, wie sie mit Verweigerern umgehen und welche Detail sie in ihren Listen und Unterlagen verzeichnen sollen.
Hier ein paar – mehr oder weniger beliebige – Auszüge aus dem Inhalt. Auf gar keinen Fall vollständig und es lohnt sich der eigene Blick in die Unterlagen.
Kapitel 1.4.5: Befragungsausfall
Frauenhaus: Wenn Sie als Erhebungsbeauftragter bei der Erhebung feststellen, dass sich an der zu erhebenden Anschrift ein Frauenhaus befindet, müssen Sie die Erhebung abbrechen und die EHSt umgehend informieren.
Kapitel 2.3.4: Person/Haushalt ist nicht auskunftspflichtig
Stellen Sie fest, dass eine Person des Haushalts erst nach dem Stichtag an die Anschrift gezogen ist, dürfen Sie diese Person nicht befragen.
Nach dem 9. Mai 2011 Geborene sind nicht zu erfassen. Neugeborene vor oder am 9. Mai 2011 müssen dagegen erfasst werden.
Erklärt Ihnen eine Person, dass sie Angehörige von ausländischen Streitkräften oder Angehörige ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen ist, dann dürfen Sie kein Interview durchführen.
Kapitel 2.3.7: Eine Person ist verstorben
Ist eine Person vor bzw. am Stichtag verstorben, ist diese nicht zu erfassen.
Ist eine Person nach dem 9. Mai 2011 verstorben, muss diese in der Erhebungsliste erfasst werden. Da sie am 9. Mai 2011 noch gelebt hat, wäre sie zum Stichtag auskunftspflichtig gewesen. Verhalten Sie sich pietätvoll!
Kapitel 2.3.9: Selbstausfüller – Postalische Rücksendung
Vergessen Sie nicht zu erwähnen, dass das Porto für die Rücksendung vom Haushalt aufzubringen ist (…) Erläutern Sie die Möglichkeit der Online-Meldung.
Kapitel 2.3.10: Verweigerer
Treffen Sie auf eine Person, die Ihnen gegenüber, obwohl sie über den Zweck der Erhebung sowie die gesetzliche Auskunftspflicht unterrichtet wurde, erklärt, dass sie nicht zur Auskunftserteilung bereit ist, gehen Sie wie folgt vor:
- Versuchen Sie die Gründe für die Verweigerung zu erfahren.
- Versuchen Sie eventuelle Ängste (“der gläserne Bürger”) durch gezielte Information über die strengen Geheimhaltungsvorschriften zu zerstreuen. Erläutern Sie den Nutzen der Zensusergebnisse (siehe Flyer: “Zehn Fragen – zehn Antworten”).
- Fragen Sie in jedem Fall gezielt: “Möchten Sie den Fragebogen vielleicht selbst ausfüllen?”
Wenn die Verweigerung den ganzen Mehrpersonenhaushalt betrifft, ist es sehr wichtig, zumindest die Namen aller Haushaltsmitglieder zu erfahren.
[Wenn Sie] auch keine Angaben über Anzahl und Namen der Haushaltsmitglieder erfahren (…) notieren Sie den Namen vom Klingelschild/Briefkasten.
UPDATE VOM 19.5.2011
Ein netter Mensch hat das eingescannte Dokument mit einer Schrifterkennungs-Software (OCR) in ein pdf-Dokument verwandelt, so dass man nun im Dokument per Suchfunktion nach bestimmten Ausdrücken suchen oder auch ganze Textblöcke kopieren und leichter verarbeiten kann.
Danke, pw!
(Einzige Einschränkung: Die Tabellen und ein paar andere Details sind allerdings nicht korrekt übertragen worden, das Dokument ist also keine 1:1-Abbildung der Scan-Dateien.)
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