Zensus-Behörde verzichtet auf Zwangsgeldvollstreckung
Pressemitteilung des Arbeitskreises Zensus vom 8. Mai 2012

Aus Niedersachsen wird der erste Fall eines erfolgreichen Widerstands gegen die letztjährige Volkszählung (“Zensus 2011″) gemeldet. Einem Verweigerer wurde nun amtlich mitgeteilt, dass seine Daten nicht mehr erforderlich seien, weil sie keinen Eingang in die Statistik mehr finden könnten. Die Zwangsgeldbescheide hätten damit “ihren Zweck verloren”.
Der von der so genannten 10-%-Haushalte-Stichprobe betroffene Bürger wurde seit Mai 2011 zur Auskunft persönlicher Daten über sich und sein Lebensumfeld gedrängt, zuletzt hatte man ihm sowohl mündlich als auch schriftlich sogar mit Zwangshaft gedroht.
Entsprechend unerwartet erhielt er folgenden Bescheid einer Erhebungsstelle aus Niedersachsen, der auch dem AK Zensus vorliegt. Darin heisst es wörtlich:
“Die Erhebungen auf Grundlage des ZensG 2011 sind inzwischen abgeschlossen. Damit hat die Zwangsgeldfestsetzung ihren Zweck verloren.”
Die Behörde vermeldet weiterhin, dass sie die Vollstreckung der Zwangsgelder einstellt, weist allerdings freundlich darauf hin, dass entstandene Verwaltungsgebühren dennoch zu entrichten seien. Diese betragen je nach Bundesland und Befragungsfall zwischen weniger als 30 Euro und bis zu über 100 Euro für jeden einzelnen Zwangsgeldbescheid.
Ob, in welchem Umfang und zu welcher Zeit landes- oder bundesweit mehr solcher Fälle bekannt werden, ist zwar unklar, allerdings zeigt dieser Bescheid, dass ein Ende der Datenerfassung in Sicht ist und laufende Verfahren praktisch gegenstandslos werden.
“Selbst wenn andere Erhebungsstellen noch ein wenig länger brauchen sollten, um ihre ‘Erhebungen’ abzuschließen, so läutet diese Nachricht doch unzweifelbar das Ende der Zwangsmaßnahmen für die Haushaltsbefragten ein,” sagt Michael Ebeling vom Arbeitskreis Zensus. “Viele Menschen haben sich bei uns gemeldet und von ihren Nöten durch bürokratische und bedrückende Drohgebärden der Behörden berichtet. Es wäre gut, wenn diese unsere Gesellschaft beschämenden Handlungen nun endlich ein Ende finden.”
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Pressemitteilung des Arbeitskreis Zensus vom 30. Januar 2012
Zahlreiche Verweigerer, Datenschutzprobleme und organisatorisches Durcheinander bei den Behörden
Während die Volkszählung in der öffentlichen Wahrnehmung längst abgehakt und abgeschlossen ist versenden die Statistikbehörden derzeit Hunderttausende von Zwangsgeldandrohungen. Gleichzeitig werden schwerwiegende Rechtsverstöße und Organisationspannen bekannt.
Anfang November 2011, sechs Monate nach dem Stichtag der Volkszählung “Zensus 2011″ hatten nach Auskunft der Behörden noch rund 400.000 Haushaltsbefragte noch keine Antworten gegeben und beinahe 4 Millionen ausgesendete Fragebögen der Gebäude- und Wohnungszählung waren noch nicht zurückgeschickt worden. Es gibt also trotz allerlei anderslautender Bekundungen ein nicht zu unterschätzendes Verweigerungspotential der Bevölkerung gegenüber den per Gesetz verankerten Auskunftspflichten.
Deswegen begannen die Landesstatistikämter zum Teil Ende November letzten Jahres, in einigen anderen Bundesländern aber erst in diesen Tagen damit, diesen Volkszählungsunwilligen mit dem behördlichen Instrument der förmlichen Androhung eines Zwangsgeldes zu begegnen. Zwangsgelder inklusive der anfallenden Amtsgebühren betragen zunächst bis zu 406 Euro, können allerdings mehrfach verhängt werden, falls die Betroffenen sich weiterhin verweigern. In Berlin geht man sogar so weit, gleich die Verhängung einer “Ersatzzwanghaft” anzudrohen.
Gleichzeitig meldet sich die hessische Landesdatenschutzbehörde mit erheblichen Bedenken bei der praktischen Umsetzung der Volkszählung zu Wort. Berichtet wird von sperrangelweit offenstehenden und unbesetzten Amtsräumen der eigentlich abgeschotteten Erhebungsstellen, von fehlenden Verpflichtungen zum Statistikgeheimnis, widerrechtlich am Internet angeschlossenen Rechnern, fehlerhafter oder falsch installierter Software, widerrechtlich angefertigten Kopien von Volkszählerausweisen und sogar der Rasterung potentieller Volkszähler durch das LKA Hessen.
“Schlimm genug, dass unsere Bedenken offenbar nicht ernst genommen worden sind,” meint Michael Ebeling vom volkszählungskritischen Arbeitskreis Zensus dazu. “Skandalös ist es aber, dass in manchen Bundesländern wie Niedersachsen erst gar keine anlasslosen Überprüfungen der praktischen Umsetzung der Volkszählung stattgefunden haben. Und auch, dass der hessische Landesdatenschutzbeauftragte die gravierenden Vorfälle zu bagtellisieren versucht, ist für mich völlig unverständlich – sind seine Erkenntnisse doch vermutlich nur die Spitze des Eisbergs.”
Aus Hamburg und Schleswig-Holstein berichten Betroffene hingegen von einer weiteren umfassenden Organisationspanne des Statistikamts Nord. Nachdem man dort bereits im Juni 2011 durch eine “größere Panne” negativ in die Schlagzeilen geraten war, scheinen die Behörden nun offensichtlich bis zu 50.000 Zwangsgeldandrohungen verschickt zu haben, die aus juristischer Sicht haltlos sind und widerrufen wurden. In den förmlichen Zustellungen verwiesen die Behörde nämlich mit Nachdruck darauf hin, dass man “den mit diesem Schreiben übermittelten Fragebogen” unbedingt zu beantworten habe. Das Problem ist nur: Dem Schreiben lag gar kein Fragebogen bei.
Über den Arbeitskreis Zensus
Der Arbeitskreis Zensus (“AK Zensus”) ist eine im Mai 2010 unter dem Dach des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung gegründete Bürgerinitiative, die sich kritisch mit der Volkszählung 2011 (“Zensus 2011″) auseinandersetzt. Auf der Webseite www.zensus11.de informiert der Arbeitskreis über das Gesetz, die möglichen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger und über den aktuellen Verlauf der Erfassungsmaßnahmen. Der AK Zensus ist überparteilich und unabhängig, jegliche Mitarbeit erfolgt ausschließlich ehrenamtlich.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (“AK Vorrat”) ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
Mehrere uns zugehende E-Mails und Anrufe informieren uns über einen weiteren groben Fehler, den sich Statistikämter und Zensusbehörden in Hamburg und Schleswig-Holstein derzeit erlauben:
Wie in fast allen Bundesländern wurden auch in den beiden nördlichen Bundesländern die bislang (angeblich) säumigen Volkszählungs-Befragten per förmlicher Zustellung amtlich darauf hingewiesen, dass sie nun innerhalb von Wochen den beigelegten Fragebogen zu beantworten hätten, andernfalls werde ihnen ein Zwangsgeld von 300 Euro zuzüglich Gebühren drohen.
Das finden wir zwar unanständig, aber es ist im Rahmen der Volkszählung nicht ungewöhnlich.
Allerdings liegen diesen Drohbriefen gar keine Fragebögen bei!
Insgesamt sind mehrere zigtausend Menschen von derlei Anschreiben und Zwangsgeldandrohungen betroffen. In den zuständigen Behörden soll angeblich das Chaos herrschen und seit dem 20.1.2012 seien die zuständigen Call-Center völlig überlastet.
Auf die Nachfrage eines Betroffenen beim Amt wurde mitgeteilt, “daß ein Fehler eines beauftragten Dienstleisters passiert sei und die Heranziehungsbescheide ohne Fragebogen rausgegangen seien.”
Schon im Juli 2011 hatte das Statistikamt Nord für Negativ-Schlagzeilen gesorgt. Damals wurden 400.000 Menschen an das noch nicht erfolgte Ausfüllen der Fragebögen erinnert. Darunter leider auch viele bereits verstorbene Menschen und noch viel mehr Menschen, die ihrer “gesetzlichen Pflicht” schon nachgekomen waren. Schuld gab man damals einem nicht besonders praxistauglich gestalteten “Scan-System bei der Post”.
Vor wenigen Tagen veröffentlichte der hessische Landesdatenschutzbeauftragte einen ersten Zwischenbericht über seine durchgeführten Prüfungen und Kontrollarbeiten bei der praktischen Umsetzung der Volkszählung.
Dem Bericht zufolge hat sich die hessische Behörde viel Mühe dabei gegeben, anders als z.B. in Niedersachsen, wo den Verlautbarungen der Behörde zufolge überhaupt keine anlassunabhängig Überprüfungen durchgeführt worden sind und werden. Dementsprechend findet sich im letzten Tätigkeitsbericht der niedersächsichen Behörde neben allerlei Standarderklärungen überhaupt kein Hinweis auf derlei konkrete Kontrollmaßnahmen.
Aber zurück nach Hessen.
Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte zieht eine insgesamt positive Bilanz, führt im Einzelnen allerdings eine Reihe interessanter und bedenklicher Fälle von Mißbrauch und Pannen auf, die ohne eine Behördenkontrolle so vielleicht niemals öffentlich geworden wären.
“Nach dem Abschluss der Prüfungen (mit Ausnahme der Erhebungsstelle des Hessischen Statistischen Landesamtes) kann ich feststellen, dass der betriebene Aufwand ebenso erforderlich wie angemessen war.”
Weitere Auszüge aus dem Kurzbericht:
Defizite in allen aufgesuchten Erhebungsstellen
“In fast allen aufgesuchten Erhebungsstellen wurden Defizite festgestellt. Allerdings handelte es sich hierbei in aller Regel um keine gravierenden Mängel, so dass in der Gesamtbetrachtung das Prüfergebnis nicht durchweg negativ ausfällt.”
Sperrangelweite Türen und Zugang zu den Unterlagen durch Unbefugte
“So war in der Erhebungsstelle eines Landkreises der Raum, in dem sämtliche ausgefüllten Bögen der Haushaltsbefragung einlagerten, ausgerechnet auch an dem Tag der Prüfung durch meine Mitarbeiter nicht nur unverschlossen, sondern die Tür stand sogar sperrangelweit offen und Personal war weit und breit nicht zu sehen. Des Rätsels Lösung war der Putzdienst, der entgegen den Organisationsanweisungen einen Schlüssel für die Erhebungsstelle hatte. Der Putzdienst schloss stockwerkweise nach Dienstschluss alle Räume zunächst auf, um im Anschluss die Reinigung vorzunehmen. Kein Wunder also, dass kein Erhebungsstellenpersonal anwesend war, um die Datensicherheit zu gewährleisten.”
Fehlende Verpflichtung auf das Statistikgeheimnis
“In einem anderen Fall war das Personal nicht auf das Daten- und Statistikgeheimnis verpflichtet, die Erhebungsstellenleitung nicht schriftlich bestellt worden.”
Fehlende Umsetzung des Abschottungsgebots, Einsatz unzulässiger Software
“Die beispielhaft genannten Defizite wurden noch von Unzulänglichkeiten hinsichtlich der Technik übertroffen. Nach den Vorgaben durfte der sogenannte „Zensus“ PC über keine Anbindungen an das hauseigene Netz der Verwaltungen verfügen und eine Internet-Anbindung dieses PCs war auszuschließen. Einzig die Verbindung zur zentralen Aufbereitungsstelle der Haushaltsdaten beim Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen sollte möglich sein. Immer wieder wurde jedoch festgestellt, dass diese Vorgabe nicht realisiert war. Auch die auf den Rechnern installierte Software entsprach in einer ganzen Reihe von Fällen nicht den Vorgaben, die das Hessische Statistische Landesamt gemacht hatte.”
Unzulässige Anfertigung von Ausweiskopien von Volkszählern
“In einem Fall ging es um die Anfertigung von Ausweiskopien der Erhebungsbeauftragten. Das Statistikamt hatte die Erhebungsstellen angewiesen, im Rahmen der Identitätsfeststellung der Erhebungsbeauftragten, Ausweiskopien zu fertigen. Dieses Vorgehen musste ich umgehend stoppen. Für das Anfertigen der Kopien gab es weder eine Rechtsgrundlage noch ein tatsächliches Erfordernis.”
Rasterung potentieller Volkszähler durch LKA-Polizeicomputer
“Im zweiten Fall wurden Erhebungsbeauftragte einer Erhebungsstelle auf Vermittlung der Statistiker durch die Polizeicomputer des Hessischen Landeskriminalamtes gerastert. Auch diese Maßnahme war unverhältnismäßig und durch gesetzliche Grundlagen nicht abgedeckt.”
Schon ein wenig verwunderlich, dass diese Vorgänge so heruntergespielt werden. Auf jeden Fall bestätigen Sie aber unsere von Anfang an geäußerten Befürchtungen. Angesichts latent mangelhafter personeller Ausstattung der Landesdatenschutzbehörden darf gemutmasst werden, dass es sich hierbei nur um die “Spitze des Eisbergs” handelt.
Die statistischen Landes- und Bundesämter scheinen die vorweihnachtliche Zeit als den geeigneten Zeitraum zur Versendung amtlicher Briefe auserkoren zu haben, in denen die weniger frohen Botschaften letzter Fristsetzungen und Zwangsgeldandrohungen bei weiterer Nichtbeantwortung der Volkszählungsfragen verkündet werden.
Was tun?
Leider können wir keine allgemein heilsbringende Antwort auf diese Frage geben. Einige Hinweise finden sich in den Hilfestellungsseiten und den darin zahlreich befindlichen Unterkapiteln dieses Portals.
Trotzdem aber noch folgender Hinweis, vielleicht ergänzend zu allem anderen schon Gesagten und Geschriebenen:
Die amtlich zugestellte Fristsetzung ist für viele davon Betroffene – aus rechtlicher Sicht – die erste nachweisbare Aufforderung zur Teilnahme an der Volkszählung.
Wer danach – aus welchen Gründen auch immer – der Meinung ist, die Fragen beantworten zu wollen, dem kann nicht verwehrt werden, auf sachliche und freundlich formulierte Nachfragen eine entsprechende Auskunft zu erhalten.
So kann es ja durchaus sein, dass sich der oder dem von den dringenden Fragen der Volkszählung Betroffenen die eine oder andere Fragestellung nicht erschließt, dass man sich nicht sicher ist, in welchem Sinne diese oder jene Frage zu beantworten ist oder welchen konkreten Sinn eine einzelne Frage für den gesetzlich verankerten Zweck der Volkserfassung hat.
In diesem Fall raten wir dazu, sich rechtzeitig in der von den Ämtern genannten Frist (und diese Frist läuft vom ersten bis zum letzten Tag des im amtlichen Schreiben genannten Zeitraums) an die jeweils anfragende Behörde zu wenden, um diese Unklarheiten aus dem Weg zu räumen.
Hinweise:
- Es mag sinnvoll sein, derartige Nachfragen schriftlich zu stellen und deren Zustellung nachweisbar zu dokumentieren, sei es durch ein günstiges Einwurf-Einschreiben der Post oder durch persönliche Überbringung unter Bestehen auf eine schriftliche Eingangssbestätigung mit amtlichen Stempel oder Siegel.
- Sinnvoll ist es auch darauf hinzuweisen, dass man auf eine ebenso schriftliche Beantwortung bzw. Klärung der Fragen besteht. Eine telefonische Beantwortung kann mangels der fraglichen Authentizität des Anrufenden nicht akzeptiert werden und der persönliche Besuch eines Volkszählers oder einer Volkszählerin (Neusprech: Erhebungsbeauftragte) dürfte für diejenigen nicht als Lösung infrage kommen, die lieber keinen solchen Menschen in ihre Wohnung lassen möchten (und das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung hat man immerhin noch.)
- Die eingehenden Antworten sollten in aller Ruhe sorgfältig geprüft werden. Falls sich daraus weitere Fragen ergeben muss man sich nicht davor scheuen, auch deren Klärung auf gleiche Art und Weise zu erwirken.
Leider lässt sich nicht vorhersagen, in welcher Form und mit welchem Grad an Geduld und Freundlichkeit die von derartigen Rückfragen betroffenen Ämter und Behörden samt ihrer Mitarbeiter reagieren werden. Wir gehen aber davon aus, dass höfliche und sachlich formulierte Rückfragen zur Klärung von Unklarheiten beantwortet werden müssen und bis zur endgültigen Bereinigung all dieser der Beantwortung der Fragebögen im Wege stehenden Fragen, Zweifel und Unsicherheiten keine Zwangsgelder verhängt werden dürfen.
Also:
Höflichkeit und Beharrlichkeit ist angesagt.
Frohe Weihnachten!
Ende Oktober hat der Bundestagabgeordnete Jan Korte mit einigen seiner Kolleginnen und Kollegen in der “Kleinen Anfrage Drucksache 17/7566″ insgesamt 29 Fragen zum Stand der Volkszählung 2011 gestellt.
Noch vor offizieller Veröffentlichung der Antworten sind uns diese zugegangen und wir stellen Sie hiermit der Öffentlichkeit genau so zur Verfügung wie eine erste Bewertung der von der Bundesregierung verfassten Angaben.
In aller Kürze das allerwichtigste hier zusammengefasst:
- Die Serverkapazitäten des Statistischen Bundesamts inklusive aller Zensusdaten wird mit den Rechenzentren vieler weiterer Bundesbehörden (z.B. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zusammengeführt. Dieses wird als “Konsolidierung” bezeichnet.
- Diese Konsolodierungsmaßnahmen haben bereits in diesem Jahresquartal begonnen.
- Die Antworten der Bundesregierung widersprechen sich in einigen Punkten mit Angaben des Bundesinnenministeriums und des Landesdatenschutzbeauftraten Berlins, Alexander Dix.
- Eine konkrete Frage zur praktischen Ausgestaltung der Anonymisierungspraxis wird nicht beantwortet.
- Auch die Frage zur Begründetheit der vollständigen “Sonderbereichs-Erfassung” wird diplomatisch umschifft.
- 3,9 Millionen Gebäudefragebögen wurden noch nicht beantwortet, obwohl die damit beaufschlagten Menschen dazu verpflichtet gewesen wären. Das entspricht einer Rücklauf-Fehlquote von 15,5%. Stand ist Oktober 2011.
- Der Beantwortung der Frage zur Erläuterung der http-Übertragungspanne zu Beginn der Online-Befragungen wird ausgewichen.
- Obwohl die Kosten der Volkszählung von 2004 bis 2009 von 336 auf 710 Millionen Euro angestiegen sind, sieht man keinerlei Veranlassung zu einer weiteren Kostenkontrolle bzw. Nachkalkulation – man habe “keine Anhaltspunkte” für eine weitere Überschreitung der Kosten …
- Der inhaltsfreie Werbespot hat mitsamt Ausstrahlungskosten knapp 1,4 Millionen Euro verschlungen.
Passend zum 11.11.2011 hat die Frankfurter Gruppe “11 gegen Zensus 11″ Verwaltungsklage gegen “mehrere Landes- und Bundesstatistikbehörden” eingelegt.
Klagegrund ist die Verweigerung der Erfüllung von Auskunftsersuchen, die Mitglieder der aus AK Vorrat und AK Zensus hervorgegangenen Gruppe angestellt hatten, dabei allerdings nur von einem Amt auf das andere verwiesen worden sind.
Dagegen wehren sich die Frankfurter Zensuskritiker nun und haben das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main angerufen, um ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen.
Worum geht es?
“Konsolidierung, gelegentlich auch Konsolidation, (lateinisch „consolidare“ ‚zusammenfügen‘, über lateinisch „solidare“‚ festmachen‘) bezeichnet in der Regel das Zusammenfassen von Einzelteilen zu einem kompakteren Ganzen.” [Wikipedia]
Im Rahmen einer von Thomas de Maiziere Anfang 2010 kurzfristig initiierten Behördenmaßnahme zur “Konsolidierung” von IT-Strukturen sollen die Rechnerstrukturen aller dem Bundesinnenministerium untergeordneten Behörden und Ämter zusammengelegt werden.
Ach so … hört sich irgendwie langweilig an. Oder?
Die Vorgeschichte
Nachdem der AK Zensus bereits Mitte 2010 einen anonymen Hinweis erhielt, dass eine Zusammenführung der Rechner- und Serverkapazitäten des Statistischen Bundesamtes (mitsamt aller im Zensus erfassten Daten!) mit anderen vom Bundesinnenministerium geführten Ämtern und Behörden geplant sei, sind unsere ersten Nachforschungen (im wesentlichen aus Zeitgründen) im Sande verlaufen.
Dabei hat dieses Thema reichlich Brisanz:
Uns wurde nämlich nicht nur berichtet, dass der Verfassungsschutz, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge darunter fielen sondern dass auch die die Abschottung der jeweiligen Daten “bedenklich” ausgeführt werde. Das alles laufe unter dem Begriff der “IT-Konsolidierung”.
Erste Erkundigungen
Erst im Frühjahr 2011 haben einige direkte Gespräche auf der CeBIT in Hannover diesen Stein wieder ins Rollen gebracht.
Herr Sarreither (IT-Direktor des Statistischen Bundesamts, siehe Organigramm) und ein angeblich Zuständiger Herr des Bundesverwaltungsamtes (es brauchte mehrere Anläufe, bis er Zeit für mich hatte) teilten mir übereinstimmend mit, dass diese “IT-Konsolidierung” geplant sei, dass das statistische Bundesamt in der zweiten Hälfte 2012 davon betroffen sei und dass ich mir keine Sorgen zu machen bräuchte, denn die von mir aufgezählten Sicherheitsbehörden (siehe oben) würden selbstverständlich nicht davon betroffen sein.
Auf meine Nachfrage, warum denn von alledem fast gar nichts als öffentliches Dokument belegt sei (und wenn, dann nur unter Begrifflichkeiten, unter denen sich der unbedarfte Mensch nichts vorstellen kann) und warum es keine transparente Darstellung darüber gäbe, die Rechnerstrukturen welcher Behörden im Einzelnen von der “Konsolidierung” betroffen seien und welche nicht wurde mir geantwortet:
“Wir wollen keine unnötige und ungerechtfertigte Unruhe auslösen, denn die Konsolidierung wird an einigen Stellen zum Abbau oder zu Verschiebungen von Arbeitsstellen führen.”
Das bewirkte bei mir einen etwas unguten Beigeschmack.
Der Berliner Landesdatenschutzbeauftragte
Am 4.5.2011 – wenige Tage vor dem Stichtag der als “Zensus” neugesprochenen Volkszählung – ergab sich bei einer von der Humanistischen Union organisierten Diskussionsveranstaltung die Gelegenheit, den Berliner Landesdatenschutzbeauftragten Alexander Dix öffentlich auf diese Angelegenheit anzusprechen.
Herr Dix erwiderte auf meine Hinweise, dass er von dieser “Konsolidierung” bereits gehört habe, aber dass es seines Wissens genau anders herum der Fall sei: Die sensiblen Sicherheitsbehörden wären Teil des Vorhabens, das statistische Bundesamt allerdings nicht.
Sehr seltsam. Ich hakte am 15.5.2011 mit einer E-Mail bei Herr Dix nach und erhielt am 4.7.2011 Antwort. Darin heisst es unter anderem:
“Ihre Information, dass das Bundesministerium des Innern eine Einbeziehung des Statistischen Bundesamtes in das BIT (Bundesstelle für Informationstechnik) beabsichtige, trifft zu. Eine Nachfrage des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beim Statistischen Bundesamt hat ergeben, dass die BIT-Migration der beim Statistischen Bundesamt vorhandenen Informationstechnik für das vierte Quartal 2012 vorgesehen ist. Die nähere Ausgestaltung der Einbeziehung befindet sich derzeit noch in der Planung. Das Thema behandelt eine wichtige datenschutzrechtliche Fragestellung, nämlich die Notwendigkeit einer gegenseitigen Abschottung von IT-Anwendungen, die personenbezogene Daten zu unterschiedlichen Zwecken verarbeiten. Der Bundesbeauftragte hat daher das Bundesinnenministerium um nähere Informationen gebeten und wird sich für eine datenschutzgerechte Umsetzung einsetzen.
Eine Einbeziehung der Sicherheitsbehörden in das BIT ist aber wohl erst langfristig geplant.
Da das Thema auch für die Landesebene relevant ist, wird der Arbeitskreis Technik der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder sich demnächst mit dieser Frage befassen.”
Zwischen-Fazit
Die amtlichen Datenschützer hatten sich bis dato noch nicht mit dem Vorhaben auseinandergesetzt, die Sicherheitsbehörden sollen langfristig in die “Konsolidierung” einbezogen werden.
Aber immerhin:
Herr Dix hat die Sache ernst genommen und sich gekümmert. Etwas anders sah das beim Bundesdatenschutzbeauftragten aus.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte
Schon am 13.6.2011 hatte ich dem Bundesdatenschutzbeauftragten PGP-verschlüsselt geschrieben und um Beantwortung folgender drei Fragen gebeten:
1.)
Gibt es eine solche Konsolidierung und in welchen öffentlichen
Dokumenten kann ich diese und ihren Umfang im Klartext nachlesen?
2.)
Welche Behörden bzw. Behörden-Rechenzentren sind hiervon wann betroffen?
Wo ist dieses im Detail nachzulesen?
3.)
Wie kommt es, dass von diesem – aus meiner Sicht vom Umfang her gewaltigen – Vorhaben bislang so gut wie gar nichts in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist? Es war für mich äußerst schwer, an irgendwelche Informationen heranzukommen bzw. diese überhaupt deuten zu können. Ohnen einen Tip von außen (ein Mensch, der an der Umsetzung dieser Maßnahmen konkret beteiligt ist, große Bedenken hinsichtlich der Regelung der Zugriffsbestimmungen- und ausführungen äußerte und anonym bleiben möchte) wäre ich gar nicht darauf aufmerksam geworden.
Ich wartete – nichts passierte.
Ich wiederholte meine Anfrage noch zwei weitere male, am 21.7.2011 und dann noch einmal am 9.8.2011 (zuletzt unverschlüsselt). Erst darauf hin teilt man mir noch am gleichen Tag mit:
“Ihre Fragen beziehen sich auf ein Vorhaben des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Zusammenführung der Informationstechnik im Geschäftsbereich des BMI. Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Fragen direkt an das BMI zu richten. Meines Wissens ist dort das Referat IT 6 für die IT-Konsolidierung zuständig. Frühere Anfragen von Ihnen sind mir jedoch leider nicht bekannt.”
Ah ja.
Das Bundesinnenministerium
Also schrieb ich noch gleich am 9.8.2011 das Bundesinnenministerium mit den gleichen drei Fragen an.
Wieder passierte gar nichts.
Ich wiederholte meine Anfrage zwei weitere male, sowohl am 4.9.2011 als auch am 25.9.2011.
Am 29.9.2011 erhielt ich tatsächlich Antwort, in der es zunächst heisst:
“Durch ein Büroversehen blieben Ihre Anfragen bisher unbeantwortet, dies bitte ich zu entschuldigen.”
Ein “Büroversehen”.
Aber zum Inhalt dieser E-Mail – zusammengefasst und inhaltlich reduziert teilt man mir mit:
- Die Konsolidierungsmaßnahmen betreffen “die meisten Behörden des Geschäftsbereichs des BMI.”
- “Datenhoheit, sowie die Hoheit über Fachprozesse und die Entwicklung von Fachverfahren verbleiben bei den zuständigen Fachbehörden.”
- “Da es sich um ein internes Organisationsprojekt handelt, sind hierzu keine Veröffentlichungen vorgesehen.”
- “Das Rechenzentrum des Statistischen Bundesamtes (StBA) wird gemeinsam mit dem Rechenzentrum des Bundesverwaltungsamtes (BVA) unter der Leitung des BVA den IT-Betrieb des Dienstleistungszentrums erbringen.”
- “[Es] beginnt nach derzeitiger Planung in 2012 das Statistische Bundesamt, in Folgejahren gefolgt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dem Beschaffungsamt, der Fachhochschule des Bundes und weiteren Behörden.”
Weil in dieser Mail leider nur von den “meisten Behörden” bzw. “weiteren Behörden” die Rede ist, also meine konkrete Fragestellung ignoriert wird, schreibe ich noch am gleichen Tag, am 29.9.2011 an Frau Hanne Müsgen unter der allgemeinen E-Mail-Anschrift Buergerservice@bmi.bund.de zurück:
“Sie sprechen von den “meisten Behörden”. Können Sie mir bitte eine vollständige Auflistung aller von der Konsolidierung betroffenen Behörden angeben, die auch den Zeitpunkt der Integration nach derzeitigem Planungsstand enthält?”
Jetzt heisst es wohl wieder: Bitte schalten Sie den Wartemodus ein …
UPDATE JANUAR 2012
Am 12.1.2012, also nach etwa dreieinhalb Monaten (!) und zweimaligen Nachhaken durch mich am 12.10. und 1.11.2011 bekomme ich doch noch Antwort!
Frau Müsgen schreibt mir:
(…)
Bedingt durch personelle Engpässe und interne Umstrukturierungen haben Sie bisher keine Antwort erhalten. Hierfür möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen entschuldigen.
Zu Ihrer weiteren Frage zur IT-Konsolidierung finden Sie anbei die vollständige Auflistung aller von der Konsolidierung betroffenen Behörden, die auch den Zeitpunkt der Integration nach derzeitigem Planungsstand enthält.
In 2011 wurde bereits die IT des Bundesverwaltungsamtes und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe konsolidiert. Nach derzeitiger Planung beginnt das Statistische Bundesamt (inkl. Bundesinstitut für Sportwissenschaft und Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung) in 2012, gefolgt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in 2013, dem Beschaffungsamt in 2014, der Fachhochschule des Bundes (inkl. Bundesakademie für öffentliche Verwaltung) und der Bundeszentrale für politische Bildung in 2015, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, dem Bundesamt für Kartografie und Geodäsie und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik in 2016.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen auch heute noch weiterhelfen.
Lieber Herr Ebeling, ich hätte mich gerne persönlich bei Ihnen entschuldigt, konnte aber leider Ihre Telefonnummer nicht herausbekommen.
(…)
Hmm … Entweder haben die Menschen beim BMI eine ganz eigene Google-Variante oder aber gar keinen Zugang zum Internet. Anders kann ich es mir nicht erklären, warum Frau Müsgen meine Telefonnummer nicht herausbekommen konnte.
Doch zum Inhaltlichen:
Demnach wären die Bedenken ausgeräumt. Einzig der Hinweis auf den “derzeitigen Planungsstand” lässt mich aufhorchen, wenn er sich im Satzzusammenhang auch nur auf die bislang durchgeführten “Konsolidierungen” bezieht.
Schon im Mai hat Jan Schejbal darauf hingewiesen:
Auf dem Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) befinden sich zwei 2D-Barcodes:

Jan Schejbal hatte mit Hilfe des Freeware-Programms bcTester herausgefunden, dass der linke Barcode, der beim postalischen Zurücksenden des Fragebogens im Adressfenster sichtbar ist, die vollständige Fragebogen-Nummer enthält. So kann also jeder, der dieses Adressfeld zu Gesicht bekommt, die Nummer des im Brief enthaltenen Fragebogens erfassen.
Harmlos. Harmlos?
Auch der rechte 2D-Barcode, der beim Versenden des Fragebogens an den Befragten nebst Postanschrift im Sichtfenster des Briefumschlags sichtbar ist, enthält diese Nummer in codierter und von jedem dechiffrierbarer Form.
Laut bcTester-Diagnose handelt es sich um DataMatrix-Codes, die die 12stellige Fragebogen-Nummer an einer bestimmten Stelle in richtiger Reihenfolge und im Klartext beinhalten. Derartige Codes lassen sich mit Hilfe von Freewareprogrammen (Beispiel BarCode Generator) auch leicht selber erzeugen.
Diese Information wird aber dann erst “spannend”, wenn man zugleich auch in den Besitz des “Aktivierungscodes” für die Online-Beantwortung des Fragebogens gelangt. Uns wurde mehrfach davon berichtet, dass die von manchen Landesstatistikämtern verwendeten Versandbriefumschläge es ohne große Probleme ermöglichen, diesen Aktivierungscode bei geschlossenem Umschlag zu lesen.
Und selbst bei dem uns zur Verfügung stehenden Original-Satz GWZ-Formular samt Orignal-Versandbriefumschlag aus Niedersachsen, wo das eigentlich nicht der Fall ist, konnten wir diesen Aktivierungscode dank etwas Fingerspitzengefühls bei verschlossenen Briefumschlag lesen:

Um eine realistische Situation nachzustellen,
wurde der bereits geöffnete Briefumschlag mit Hilfe eines Klebestreifens wieder zugeklebt.
Missbrauch ist möglich
Das bedeutet, dass Missbrauch der etwa 17,5 Millionen versendeten GWZ-Fragebögen möglich und mit geringem Aufwand durchführbar ist. Voraussetzung dafür ist, dass man den Briefumschlag mit dem Fragebogen ein einziges mal in die Hand bekommen haben muss. Das Auslesen des 2D-Barcodes sollte mit Hilfe jedes Smartphones möglich sein, könnte also “vor Ort” vorgenommen werden.
Fehler, Fragen und Vermutungen
Wir hatten schon zuletzt auf einen Zeitungsartikel hingewiesen, in dem das Statistikamt Nord von Problemen und Fehlern bei der automatischen Verarbeitung der per Post eingehenden GWZ-Fragebögen berichtet. Schon ein handgeschriebener Briefumschlag anstelle des vorgegebenen Fensterumschlags (mit Barcode) führe dazu, dass die automatischen Briefverarbeitungsanlagen Probleme bekommen und (vermutlich) eine aufwendige manuelle Bearbeitung der Umschläge erforderlich macht.
Was passiert dann wohl, wenn die automatischen Briefverarbeitungsanlagen Post erhalten, die zwar den 2D-Barcode im Adressfeld, aber keinen Fragebogen enthalten?
Und wie gehen diese Anlagen mit Briefumschlägen um, die einen Barcode gleichen Systems an der korrekten Stelle aufgedruckt haben, die darin verborgene Fragebogennummer allerdings ungültig ist?
Fragen über Fragen …

Der Zensus schreitet voran – vielfach hört man gar nichts mehr davon oder wenn, dann großflächige Meldungen wie “Alle machen mit” oder ähnliches.
Und doch lassen sich manche Pannen nicht ganz verbergen.
Zensus-Programmierfehler (bekannt gewordene)
Bundesweit scheint es nicht nur Probleme mit der Bezahlung der “Ehrenamtlichen” zu geben (Beispiele Niedersachsen und Bayern), auch gibt es einen Programmierfehler, der dazu führt, dass selbst “ordentliche” Zensusfragebogenausfüller mit Erinnerungsschreiben bedacht werden. Das gestand man zunächst nur in Thüringen ein, später gestand man beim Statistikamt Nord, dass es sich auch dabei um ein Problem bei allen Bundesländern handelt.
Zurückhaltung bei den Gebäudebefragten
Im letzteren Artikel erfahren wir auch endlich mal Zahlen, wie groß die bisherigen Rücklaufquoten sind, nämlich gar nicht unbedingt sooo toll:

Unkontrollierbares
In einem anderen Zeitungsbeitrag zu den fehlerhaften Zensus-Programmierungen äußert ein Behördenmitarbeiter sein Bedauern, lässt anschließend allerdings einen Kommentar vom Stapel, der nicht gerade beruhigend wirkt …
Behördensprecher Martin Ratering kann sich für das Durcheinander nur entschuldigen. “Bei einem Großprojekt gibt es immer Dinge, die man nicht ganz kontrollieren kann.”
In diesem wie in anderen Artikeln werden Verhaltensweisen beschrieben, die zu technischen Problemen bei der Bearbeitung der Fragebögen geführt haben:
- Mehrere Formulare wurden in nur einen Briefumschlag gesteckt.
- Die Befragungsformulare kleingefaltet und in dann in kleineren Briefumschlägen versendet.
Es könnte also sein, dass die automatisierten Briefbehandlungs und Formularscananlagen bereits dann Probleme kriegen, wenn sie nicht nur mit dem Fragebogen alleine sondern mit einem oder mehreren deckblättern oder (hand)schriftlichen Anschreiben konfrontiert werden?
Jemand anderes schrieb uns neulich, er würde alle Seiten seines Fragebogens einzeln versenden. Warum auch immer.
Ganz sicher aber lassen sich keine Bilder einscannen:

Quelle: http://finkployd.blogger.de/stories/1822198/
Und was war da noch?
Ach ja, die erste Volkszählerin, bei der das Prinzip “Wir erklären Regeln zu Tatsachen” nicht funktioniert hat, ist aufgetaucht. Nach Abschluß ihres Ehrenamts kam diese freundlicherweise noch einmal auf die Befragten zurück, um sich nach deren Bedarf an Ökostrom zu erkundigen.
Und das Gerücht, wonach die Lockheed-Martin-Hacker nun im Besitz der vollständigen britischen Zensus-Daten wären, wurde inzwischen selbstverständlich dementiert.
Die Statistischen Ämter gehen mit einer Panne an die Öffentlichkeit, die an organisatorischem Ungeschick kaum noch zu überbieten ist. Uns waren in letzter Zeit vermehrt Anrufe und Zuschriften zugegangen, in denen Betroffene der Wohnungsbefragung trotz bereits zurückgesandter Fragebögen Erinnerungen erhalten hatten, mit dem Hinweis, dass bei Nicht-Reaktion ein Mahnverfahren mit Zwangsgeld eingeleitet wird.
Im Hamburger Abendblatt gesteht jetzt ein Sprecher des Statistikamt Nord: “Wir haben einen systematischen Fehler gemacht – bundesweit”. Rückläufer wurden offenbar nur dann als Eingänge erfasst, wenn sie im dafür vorgesehenen Umschlag mitsamt des darauf abgedruckten Codes zurückgesandt ankamen.
Auslassung eines Volkszählers an eine Studentin, die neben ihrer Türklingel
das Schild “Betreten der Privatsphäre für Volkszähler strengstens verboten” angebracht hatte.
Offenbar ist diesem Menschen die in Artikel 13 des Grundgesetzes verankerte Unverletzlichkeit der Wohnung
trotz Volkszähler-Schulung ein Fremdwort geblieben.
Dass es unter den etwa 80.000 Volkszählern in Deutschland auch eine Menge schräger Vögel geben würde, war angesichts der unklaren Regelungen zur Auswahl der Menschen für dieses “Ehrenamt” nicht anders zu erwarten. Manche brüsten sich in schönredenden Zeitungsreportagen sogar damit, ihre Verwandten mit auf Tour zu nehmen, nehmen es mit der Verschwiegenheit und dem Datenschutz also offenbar nicht ganz so genau und haben für Verweigerer kein anderes Wort als “echte Sturköpfe” parat.
Im Zensusgesetz genau so wie in den Ausführungsgesetzen sucht man vergebens nach klaren Worten, lediglich im Bundesstatistikgesetz findet sich §14(1) der Passus, dass “Erhebungsbeauftragte die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten müssen.”
Ach ja, und dann findet sich doch noch im Zensusgesetz in §11(3) der gut Hinweis, dass Erhebungsbeauftragte dann nicht eingesetzt werden dürfen, “wenn auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit oder aus anderen Gründen zu befürchten ist, dass Erkenntnisse aus der Erhebungstätigkeit zum Schaden der auskunftspflichtigen Person genutzt werden.”
Doch was bedeutet das in der Praxis?
Wie definiert sich zum Beispiel dieser “Schaden”?
Aufgrund nicht besonders selten eingehender Meldungen drängt sich der Verdacht auf, dass Bankenmitarbeiter, Versicherungsvertreter oder Finanzdienstmakler sich offensichtlich besonders gerne als Volkszähler betätigen. Ist nun das Verwenden der mehr oder weniger zufällig im Rahmen der Volkszählungs-Befragungen gewonnen Informationen für ein später zu erfolgtendes, speziell auf den Befragten zugeschnittenes Angebot über Versicherungen oder Bausparverträge ein Schaden im Sinne des Gesetzes?
Die Behörden scheinen sich dazu keine Gedanken, zumindest aber keine Sorgen zu machen.
Ein Beispiel aus dem Landkreis Hildesheim
Die Situation
Ein von der Haushaltestichprobe betroffener Mensch erfährt per Ankündigungspostkarte wenige Tage (und nicht eine Woche, wie offiziell immer behauptet), dass er von einem pensionierten Versicherungsvertreter in seiner Funktion als Volkszähler ausgefragt werden soll.
Wohlwissend, dass sich der Fragesteller bereits im Ruhestand befindet, hat der zu Befragende ein sehr unwohles Gefühl und möchte diesen Volkszähler nicht akzeptieren. Er ruft deswegen bei der Erhebungsstelle des Landkreises Hildesheim an und spricht mit dem dortigen “Erhebungsstellenleiter”, Herrn M., um um die Zuteilung eines anderen Volkszählers oder einer anderen Volkzählerin zu bitten.
Dieses Gespräch scheint eskaliert zu sein, es habe “kafkaeske” Züge angenommen, wie der Betroffene erzählt. Ihm sei sehr unhöflich und amtlich-fordernd begegnet worden und man habe ihm die Möglichkeit zu Befragung durch einen anderen Volkszähler abgesprochen.
Der Betroffene, durch das aufwühlende Gespräch nun erst recht engagiert, erkundigt sich im Internet nun darüber, welchen Hintergrund der oberste Volkszähler, Herr M. denn überhaupt habe. Es stellt sich heraus, dass Herr M. vor seiner Ernennung zum Zensus-Organisator Fachdienstleister im Fachbereich “Gesundheit und Soziales” des Landkreises Hildesheim gewesen und laut aktueller Organisationsstruktur für “Betreuungen” zuständig ist.
Wir haben nachgefragt und Herrn M. angerufen:
Alles kein Problem, sagt Herr M., denn er hätte eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet. Das mit der Trennung “gelingt ihm eigentlich ganz gut” bzw. “die Trennung kriegt man ganz gut hin” und “Gesundheitsförderung gehört nicht zu den kritischen Bereichen.” Er habe hauptsächlich mit “präventiven Maßnahmen, Projekten mit Freiwilligeninitiativen und Projekten mit Migranten” zu tun gehabt.
Alles harmlose und unkritische Bereiche? Und wo werde er nach Beendigung seiner Aufgabe als Volkszähler arbeiten? “Ja, das wüsste ich auch schon gerne” bekommen wir als Antwort …
Weiter gefragt, wie er das denn bewerte, wenn Versicherungsvertreter, Versicherungs-Freiberufler, Makler oder Banker als Volkszähler auftreten, meint Herr M., dass das ebenfalls kein Problem sei. Die hätten ja alle genau wie er selber auch eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet.
Und hier haben wir wieder das alte Strickmuster: Regeln werden zu Tatsachen erklärt. So einfach kann die Welt sein.
Im Übrigen sei es auch überhaupt kein Problem, wenn Leute, die beispielsweise im Sozialamt der Gemeinde A arbeiten als Volkszähler in der Gemeinde B arbeiten würden. Da gäbe es gar keine Konflikte.
Auf die Frage, ob es denn solche konkrete Fälle in seiner Erhebungsstelle gäbe, antwortet der Erhebungsstellenleiter, dass er das ad hoc nicht genau sagen könne, “gefühlt aber: Ja.”
Dann weitergefragt, ob es denn auch Fälle gäbe, in denen Volkszählungbewerber abgelehnt worden sind, bestätigt er das, will aber (zurecht) nichts weiteres dazu sagen. Herr M. schiebt aber hinterher: “Wir waren zum Glück in der Lage, genügend Bewerbungen zu haben, so dass wir auswählen konnten.”
Nur mal so als Hinweis: In den benachbarten Erhebungsbezirken Hannover-Stadt und Hannover-Region war das bzw. ist das nicht der Fall …
Schließlich wollten wir dann noch wissen, ob es denn keine Möglichkeit für die von der Haushaltestichprobe Betroffenen gäbe, sich in bestimmten, besonderen Fällen einen anderen Volkszähler als den für die Befragung vorgesehenen auszuwählen. Nein, das ginge auf keinen Fall, sagt Herr M. Wer mit seinem Volkszähler nicht klar käme und sich von diesem nicht befragen ließe, der werde als Auskunftsverweigerer in den (umstrittenen) Listen vermerkt und erhielte entsprechende Post vom Amt.
Wir haken noch einmal nach:
Wie das denn wäre, wenn jemand aus Sorgen darüber, dass er von einem Bekannten, einem Versicherungsvertreter oder aus sonstigen Gründen um die Befragung durch einen anderen Volkszähler bitten würde?
“Dann passt dem beim nächsten Volkszähler die Farbe der Schuhe nicht oder sonst was. Nein, so etwas geht auf gar keinen Fall,” beharrt Herr M.
Schade!
Da unterstellt Herr M. den besorgten Bürgern pauschal etwas, was ganz sicher nicht stimmt.
Vielleicht sollten sich die Behördenchefs mehr mit den direkt Betroffenen unterhalten, um ihr Weltbild diesbezüglich ein wenig zurecht zu rücken …
Oder das Volkszählungsurteil noch einmal verinnerlichen. Dort heißt es unter anderem:

“Erst die vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung geforderte und gesetzlich abzusichernde Abschottung der Statistik durch Anonymisierung der Daten und deren Geheimhaltung, soweit sie zeitlich begrenzt noch einen Personenbezug aufweisen, öffnet den Zugang der staatlichen Organe zu den für die Planungsaufgaben erforderlichen Informationen. Nur unter dieser Voraussetzung kann und darf vom Bürger erwartet werden, die von ihm zwangsweise verlangten Auskünfte zu erteilen.“
Und viel wichtiger weiter:
“Für die Funktionsfähigkeit der amtlichen Statistik ist ein möglichst hoher Grad an Genauigkeit und Wahrheitsgehalt der erhobenen Daten notwendig. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn bei dem auskunftspflichtigen Bürger das notwendige Vertrauen in die Abschottung seiner für statistische Zwecke erhobenen Daten geschaffen wird, ohne welche seine Bereitschaft, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, nicht herzustellen ist. Eine Staatspraxis, die sich nicht um die Bildung eines solchen Vertrauens durch Offenlegung des Datenverarbeitungsprozesses und strikte Abschottung bemühte, würde auf längere Sicht zu schwindender Kooperationsbereitschaft führen, weil Mißtrauen entstünde.“
Weise Sätze des Bundesverfassungsgerichts, die auch nach 28 Jahren nichts an Wahrheit oder Aktualität eingebüßt haben.
Organisator der britischen Volkszählung gehackt
Pressemitteilung des Arbeitskreises Zensus vom 31.05.2011
Logo der britischen Volkszählung
Der mit der Durchführung des britischen Zensus beauftragte Rüstungskonzern Lockheed-Martin wurde am 21. Mai gehackt. Nun fürchten 62 Millionen Briten um ihre Daten. Grundlage des unbefugten Zugriffs bildete der vorhergehende Angriff auf einen weltmarktführenden Anbieter von IT-Sicherheit. Ähnliche Angriffe sind auch bei allen anderen Datenspeicherungen möglich.
Schon im März wurde gemeldet, dass der weltweit mit-führende Anbieter von IT-Sicherheitskomponenten, Verschlüsslungs- und Authentifizierungssoftware, die US-amerikanische RSA Security Inc., Opfer eines professionellen Hackerangriffs geworden ist. In Folge dieses Angriffs erbeuteten Hacker hochsensible Informationen über die zur Sicherheit zahlreicher renommierter Weltkonzerne eingesetzten Rechner-Verschlüsselungssysteme. Damit dürften nach Schätzung von IT-Experten die IT-Systeme der weltweit bedeutendsten Großkonzerne und Rüstungsunternehmen ein ernsthaftes Sicherheitsproblem bekommen haben. Sogar vom Pentagon als RSA-Kunden ist die Rede.
Nun ist der erste Hack eines RSA-Kunden publik geworden: Der amerikanische Rüstungskonzern Lockheed-Martin meldete den erfolgreichen Hacker-Einbruch in ihre Rechnersysteme. Der Konzern konnte zunächst nicht sagen, ob und welche Daten von Diebstahl und/oder Manipulation betroffen waren.
Besonders brisant ist dabei die Tatsache, dass Lockheed-Martin an der Durchführung der britischen Volkszählung maßgeblich beteiligt ist und unter anderem die Zensusfragebögen der Briten erfasst. Der Vorfall zeigt, dass die von den Kritikern der deutschen Volkszählung vorgebrachten Warnungen vor unsicheren Daten ernstzunehmen sind.
“Selbst Hochtechnologiekonzerne wie Lockheed-Martin oder Sony sind nicht in der Lage, ihre Rechnersysteme zuverlässig zu schützen,” sagt Michael Ebeling von der Bürgerinitiative Arbeitskreis Zensus. “Das überrascht uns nicht. Wir sind der festen Überzeugung, dass auch die Volkszählungsdaten bei den hiesigen Statistikämtern nie sicher sein können. Deswegen halten wir die Sammlung von sensibelsten Daten wie Auskunftssperren, Migrationshintergrund oder die namentliche Markierung aller Bewohner von psychiatrischen Anstalten, Gefängnissen, Behindertenwohnheimen, Flüchtlingslagern, Frauenhäusern u.v.m. für völlig untragbar. Das ist und bleibt skandalös.”
Diese und andere Merkmale der in Deutschland durchgeführten Volkszählung kritisieren die Datenschützer in ihrer “Gemeinsamen Erklärung zum Zensus 2011″. Auf ihrem Internetportal www.zensus11.de stellen die in der Bürgerinitiative versammelten Kritiker unabhängige Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung, sammeln Beschwerden und Klagen und fordern den sofortigen Stopp dieser ihrer Meinung nach unverhältnismäßigen Erfassungsmaßnahme.

Die Schwachstellen bei der Datensicherheit wirken sich nicht nur auf den Zensus aus, sondern haben ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf alle anderen gespeicherten vertraulichen Daten. Dies betrifft neben den Gefahren für die Wirtschaft unter anderem auch Datensammlungen wie die erneut geplante Vorratsdatenspeicherung, die Fluggastdatenspeicherung, ELENA u.v.m.
Broschüre des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zum Thema Datensicherheit:
Es gibt keine sicheren Daten! – Von der Widerlegung des Mythos vom sicheren IT-System
Pressemitteilung des Arbeitskreises Zensus vom 31.05.2011:
Zensus-Daten in Gefahr
+++ Organisator der britischen Volkszählung gehackt +++
Der mit der Durchführung des britischen Zensus beauftragte
Rüstungskonzern Lockheed-Martin wurde am 21. Mai gehackt. Nun
fürchten 62 Millionen Briten um ihre Daten. Grundlage des unbefugten
Zugriffs bildete der vorhergehende Angriff auf einen
weltmarktführenden Anbieter von IT-Sicherheit. Ähnliche Angriffe
sind auch bei allen anderen Datenspeicherungen möglich.
Schon im März wurde gemeldet, dass der weltweit mit-führende
Anbieter von IT-Sicherheitskomponenten, Verschlüsslungs- und
Authentifizierungssoftware, die US-amerikanische RSA Security Inc.,
Opfer eines professionellen Hackerangriffs geworden ist.[1] In Folge
dieses Angriffs erbeuteten Hacker hochsensible Informationen über
die zur Sicherheit zahlreicher renommierter Weltkonzerne
eingesetzten Rechner-Verschlüsselungssysteme. Damit dürften nach
Schätzung von IT-Experten die IT-Systeme der weltweit bedeutendsten
Großkonzerne und Rüstungsunternehmen ein ernsthaftes
Sicherheitsproblem bekommen haben.[2] Sogar vom Pentagon als RSA-
Kunden ist die Rede.
Nun ist der erste Hack eines RSA-Kunden publik geworden:[3] Der
amerikanische Rüstungskonzern Lockheed-Martin meldete den
erfolgreichen Hacker-Einbruch in ihre Rechnersysteme. Der Konzern
konnte zunächst nicht sagen, ob und welche Daten von Diebstahl
und/oder Manipulation betroffen waren.
Besonders brisant ist dabei die Tatsache, dass Lockheed-Martin an
der Durchführung der britischen Volkszählung maßgeblich beteiligt
ist und unter anderem die Zensusfragebögen der Briten erfasst.[4]
Der Vorfall zeigt, dass die von den Kritikern der deutschen
Volkszählung vorgebrachten Warnungen vor unsicheren Daten
ernstzunehmen sind.
"Selbst Hochtechnologiekonzerne wie Lockheed-Martin oder Sony sind
nicht in der Lage, ihre Rechnersysteme zuverlässig zu schützen,"
sagt Michael Ebeling von der Bürgerinitiative Arbeitskreis Zensus.
"Das überrascht uns nicht. Wir sind der festen Überzeugung, dass
auch die Volkszählungsdaten bei den hiesigen Statistikämtern nie
sicher sein können. Deswegen halten wir die Sammlung von
sensibelsten Daten wie Auskunftssperren, Migrationshintergrund oder
die namentliche Markierung aller Bewohner von psychiatrischen
Anstalten, Gefängnissen, Behindertenwohnheimen, Flüchtlingslagern,
Frauenhäusern u.v.m. für völlig untragbar. Das ist und bleibt
skandalös."
Diese und andere Merkmale der in Deutschland durchgeführten
Volkszählung kritisieren die Datenschützer in ihrer "Gemeinsamen
Erklärung zum Zensus 2011".[5] Auf ihrem Internetportal
"www.zensus11.de"[6] stellen die in der Bürgerinitiative
versammelten Kritiker unabhängige Informationen und
Hilfestellungen[7] zur Verfügung, sammeln Beschwerden und Klagen[8]
und fordern den sofortigen Stopp dieser ihrer Meinung nach
unverhältnismäßigen Erfassungsmaßnahme.
Die Schwachstellen bei der Datensicherheit wirken sich nicht nur auf
den Zensus aus, sondern haben ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf
alle anderen gespeicherten vertraulichen Daten. Dies betrifft neben
den Gefahren für die Wirtschaft unter anderem auch Datensammlungen
wie die erneut geplante Vorratsdatenspeicherung, die
Fluggastdatenspeicherung, ELENA u.v.m.
Broschüre des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung zum Thema
Datensicherheit:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/Heft_-_es_gibt_keine_sicheren_daten.pdf
Fußnoten:
[1] http://heise.de/-1210245
[2] http://gizmodo.com/5806485/lockheed-martins-security-networks-were-hacked
[3] http://heise.de/-1251902
[4] http://www.lockheedmartin.com/news/press_releases/2008/0828_lmuk-2011-census.html
[5] http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/B%C3%BCndnisaufruf.pdf
[6] http://zensus11.de/
[7] http://zensus11.de/hilfestellungen/
[8] http://zensus11.de/beschwerden/
Offenes Bildmaterial zur möglichen Presseverwendung:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Infoheftchen_de_version10.JPG
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Sicherheit_2011.JPG
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Volkszahlung-protest-postkarte-thumb.jpg
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bild:Ak-zensus-logo.png

Einer der Kritikpunkte an den europäischen und insbesondere deutschen Vollerfassungen der Bevölkerungen (Volkszählungen) ist das Sammeln umfänglicher sensibler Daten und deren zentraler Speicherung.
Diese Informationen sind hochsensibel und können niemals zuverlässig geschützt werden.
Von Behörden, Ämtern und Kommissionen immer wieder dementiert drohen sich diese, unsere Sorgen nun in Großbritannien nun leider zu bewahrheiten.
Dort (genauer: im Vereinigten Köngreich von Großbritannien und Nordirland) wurden nicht nur (wie in Deutschland geschehen – siehe Bericht vom 21.10.2010) Programmierungsarbeiten, Fragebogenversand und Auswertung der Fragebögen “outgesourced”, also an Fremdfirmen übertragen – dem amerikanische Rüstungskonzern Lockheed Martin wurde die vollständige Organisation und Bearbeitung der britischen Volkszählung übertragen. Eine vorangeschrittene Form des Trends, staatshoheitliche Aufgaben zu privatisieren.

Schon Ende Februar haben wir auf den sich auch deswegen in Großbritannien entzündeten Protest hingewiesen, 7 Millionen der dort zur Beantwortung umfrangreicher Fragen aufgeforderten britischen Bürger haben sich daraufhin entschlossen, sich der ersten Befragungsrunde zu widersetzen. (Zum Beispiel so oder so oder so.) Und das, obwohl auch Großbritannien mit Strafen und Bußgeldern droht.
Doch nun fürchten die Briten den Daten-GAU
Wie im März berichtet wurde ist einer der weltweit führenden Hersteller industrieller Verschlüsselungstechnologie, die Firma RSA Security Inc., selber Opfer eines Hackerangriffs geworden. Dabei wurden den IT-Sicherheitsspezialisten sicherheitsrelevante Detail und Informationen entwendet, die nun offenbar für Angriffe auf Kunden von RSA eingesetzt werden.
In einer der jüngsten Mitteilungen musste nun der amerikanische, für den britischen Zensus verantwortliche Rüstungskonzern Lockheed-Martin bekennen, dass Unbekannte Zugang zu seinen Systemen und Daten erlangt habe. Offensichtlich hat man dort die bereits seit Wochen durch den RSA-Hack bestehende Gefährdung der Daten von Rüstungsprojekten und Zensusdaten nicht besonders ernst genommen. Ob und welche Daten und Informationen nun genau betroffen sind, das vermag man angeblich noch nicht genau zu sagen.
Es ist üblich, dass die von dieser Form von Industriespionage betroffenen Unternehmen und Behörden kein besonderes Interesse an Öffentlichkeit oder gar Offenlegung solcher Pannen haben.
Wieder einmal wird damit bewiesen:
Es gibt keine sichere Speicherung von Daten.
Die Sammlung von für Leib und Leben von Menschen heute oder in Zukunft gefährlichen Daten muss daher unterbleiben. Eine Volkszählung nach deutschem Muster, die zu einem nicht anonymisierten vollständigen Register alle in Deutschland lebenden Menschen inlusive Angaben zu Auskunftssperren und Zugehörigkeiten von “Sonderbereichen” führt, verbietet sich daher von selber!
Und dann bleibt noch die bange Frage:
Setzen auch die Statistischen Ämter Deutschlands Verschlüsselungstechniken von RSA ein?
(genauer: im Vereinigten Köngreich von Großbritannien und Nordirland)

Was immer man über die Volkszählung liest (aber nun auch in Zusammenhängen mit der unsinnigen, von gewissen Politikern gewollten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung sehr beliebt), fast immer enthalten die Erzeugnisse großer Presseorgane das eine folgende Totschlagargument:
“Ist es nicht eher so, dass wir mühelos zweierlei vermögen – über Fragebögen und öffentliche Videoüberwachung maulen und noch am selbigen Tag via Facebook weltweit allerlei Intimitäten posten, die ansonsten kein „Schnüffelstaat“ jemals herausgefunden hätte?”
So schreibt es etwa eins der “renommierten” Presseorgane, die “Welt”. Unisono liest sich das aber auch in fast allen anderen Verlautbarungen der so genannten “freien” Presse.
Mit diesem Argument werden alle Menschen, die sich für ihren Datenschutz oder für den Schutz von Grundrechten anderer einsetzen immer wieder mundtot zu machen versucht. Oft mit Erfolg.
Was spricht dagegen?
Nun ist es allerdings erstens so, dass es einen grundsätzlichen, qualitativen Unterschied gibt zwischen der freiwilligen, oftmals zugegebenermaßen hemmungslosen Preisgabe intimer Daten, der bereitwilligen (oft unbewussten) Bereitstellung von Informationen über persönliche Verhaltenmuster und Charakterzüge auf der einen und einer staatlich angordneten und unter Androhung von Strafgeldern durchgeführten Zwangserfassung der Bevölkerung auf der anderen Seite.
Zum zweiten handelt es sich bei der Volkszählung um eine vollständige Erfassung der Bevölkerung, deren Ergebnis ein so gut wie lückenloses Register aller Menschen und aller Wohnanschriften bzw. Unterkunftsmöglichkeiten Deutschlands ist. Das ergibt einen weiteren qualitativen Unterschied der bestehenden Datensammlungen der Volkszählung 2011 hier und von privaten “sozialen” Netzwerken dort.
Und drittens nehmen diejenigen, die sich mit diesem Argument der Kritiker erwehren wollen, die gesamte Bevölkerung in “Sippenhaft”. Laut Wikipedia wurde Facebook Ende April 2011 von etwa 17,6 Millionen Deutschen genutzt (über den Nutzen und die Frage des Nutzens für wen ließe sich trefflich streiten). Selbst wenn man die darunter befindlichen Mehrfach- und Fake-Einträge unberücksichtigt lässt, entspräche das einem Bevölkerungsanteil von etwa 21-22%. Nur weil jeder Fünfte Mensch in Deutschland einen mehr oder weniger großen Datenhaufen beim Datenmonster Facebook abliefert, wirft man der gesamten Bevölkerung in pauschaler Art und Weise vor, sie würde sich ja nicht um Ihre Daten kümmern oder kümmern können und deshalb sei alles andere doch eh’ egal …
Wer sich nicht zu schade ist, diese Argumentation in sachlichen Debatten einzubringen, der darf sich nicht wundern, des Populismus bezichtigt zu werden.
Auf jeden Fall beleidigt er aber alle diejenigen unter uns, denen es eben nicht egal ist, wer ihre Daten bekommt und damit arbeitet, diejenigen, die keine Facebook- oder StudiVZ-Konten haben, die keine Kunden- oder Bonuskarten in ihren Geldbeuteln anhäufen und die sich nicht dem Bezahlen per ec- oder Kreditkarte verschrieben haben. Ja – solche Leute gibt es. Und es sind nicht wenige. Auch wenn sich das manche Journalisten oder Blogger nicht mehr vorzustellen vermögen.
Als “Misstrauen” bezeichnete das ein Soziologe in einer Radiodiskussion, die neulich zum Thema Volkszählung geführt wurde. Es zeuge von Misstrauen, wie “die Deutschen” mit der Atomkraft umgehen würden und welche Sorgen sie sich um die Sicherheit von Daten machen würden.
“Gesunder Menschenverstand” wäre vielleicht die bessere Bezeichnung für diese Einstellung.
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