(29.05.2011) Keine Ankündigung im Vorfeld

Gestern, an einem Samstag(!), klingelte es gegen 18 Uhr bei mir an der Haustür: die Frau von der Volkszählung. Verwundert, weil es immer hieß, man werde im Vorfeld benachrichtigt, bat ich die Dame dann um eine Ankündigung. Ich leere meinen Briefkasten täglich und sehr sorgfältig, da geht normalerweise nichts unter. Ich wies die Dame darauf hin, dass ich nicht ohne Weiteres jemandem die Türe öffne und auch in der Presse von falschen Zählern berichtet wurde. Die Dame wurde dann schon agressiv und wies mich schnippisch auf meine Auskunftspflicht hin, verbunden mit einer Bußgelddrohung. Sie nannte dann auch gleich einen neuen Termin, der für mich aber nicht in Ordnung war, weil ich beruflich und privat so eingespannt bin, dass ich Termine nur zu später Abendstunde treffen kann. Der Ton der Dame wurde im Laufe des Gesprächs drohender und agressiver und endete letztlich damit, dass sie meinte, sie würde selbst einen Termin festlegen und sofern ich diesen nicht wahrnähme, müsse ich ein Bußgeld zahlen. Ich fühlte mich während des Gesprächs sehr unter Druck gesetzt, nicht nur von den grundloses Drohszenarien mit dem Bußgeld. Weiterhin wollte sie wissen, warum ich denn keine Zeit hätte, ihre Fragen zu beantworten. Kann so etwas wirklich vom Grundgesetz gedeckt sein?!

Ich werde mich am Montag mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen und Beschwerde gegen diese Frau einlegen.