Wir bekamen heute von einer Erhebungsbeauftragten die “Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis zum Zensus 2011″ ausgehändigt. Die erste Seite beinhaltet den folgenden Hinweis: “Rechtliche Hinweise entnehmen Sie den Seiten 9
und 10 dieses Fragebogens”. Allerdings hat der Fragebogen 8 Seiten, die Seiten 9 und 10 fehlen gänzlich. Spezialität oder allgemeine Praxis? Müssen wir einen solchen Bogen ausfüllen? (su)


