Baden-Württemberg. Der Umschlag mit der Terminvorgabe für die Haushaltebefragung war nicht von Werbespam zu unterscheiden und abgesehen von einem unscheinbaren Logo des Zensus 2011 war von außen nicht zu erkennen, dass dieser, geschweige denn von wem, an mich gerichtet war (kein Adressat und kein Absender). Der Inhalt hätte auch von jedem beliebigen Menschen sein können. Die Formlosigkeit des Terminzettels ist an Unverbindlichkeit kaum zu überbieten.
Bei den Telefonnummern des Volkszählers und der Erhebungsstelle war keinerlei Hinweis auf möglicherweise entstehende Kosten angegeben – anscheinend gelten die Gesetze für den Staat selbst nicht …
Auf Nachfrage bei der Hotline des Statistischen Bundesamts bekam ich keine Hilfe – man wusste schlicht und ergreifend einfach nicht, ob diese Nummern kostenpflichtig sind oder nicht.Der Volkszähler erschien dann zum angegebenen Termin, sparte allerdings die Information aus, dass der Bogen auch online ausgefüllt bzw. selbst zurückgeschickt werden kann. Er versuchte direkt, alle Daten zu bekommen und als ich darauf hinwies, dass diese Information wichtig sei, antwortete er pikiert: “Sie sind ja gut informiert”. Die Entschädigung von 7,50 Euro pro ausgefülltem Bogen sind wohl wichtiger als Information und Transparenz. Wie soll man so jemandem die Verschwiegenheitspflicht abnehmen?
Der Volkszähler fragte auch nicht, ob wir denn wirklich die auf den Bögen eingetragenen Personen seien. Er fragte weder nach unseren Vornamen noch Familiennamen. (su)


