Niedersachsen. Der für unsere Adresse zuständige Erhebungsbeauftragte wohnt sozusagen in Rufweite von uns, was ich als einen klaren Verstoß gegen §11 des Zensusgesetzes ansehe. Ich habe im Internet nach dem Namen des Erhebungsbeauftragten gesucht und herausgefunden, dass er in der Marketingabteilung einer großen Versicherungsgruppe tätig ist, was er auf Nachfrage auch bestätigt hat. Das wiederum ist m. E. ein Verstoß gegen § 14 des Bundesstatistikgesetzes.
Ich habe den Erhebungsstellenleiter angerufen und gefragt, ob das denn so rechtens sei. Er meinte dazu nur lapidar, es sei Auslegungssache. Die Fragebögen werden mir jetzt zugeschickt. (su)


