Passend zum 11.11.2011 hat die Frankfurter Gruppe “11 gegen Zensus 11″ Verwaltungsklage gegen “mehrere Landes- und Bundesstatistikbehörden” eingelegt.
Klagegrund ist die Verweigerung der Erfüllung von Auskunftsersuchen, die Mitglieder der aus AK Vorrat und AK Zensus hervorgegangenen Gruppe angestellt hatten, dabei allerdings nur von einem Amt auf das andere verwiesen worden sind.
Dagegen wehren sich die Frankfurter Zensuskritiker nun und haben das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main angerufen, um ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen.


