Fehler bei den Statistischen Ämtern: Erinnerungen bei der Wohnungsbefragung

Die Statistischen Ämter gehen mit einer Panne an die Öffentlichkeit, die an organisatorischem Ungeschick kaum noch zu überbieten ist. Uns waren in letzter Zeit vermehrt Anrufe und Zuschriften zugegangen, in denen Betroffene der Wohnungsbefragung trotz bereits zurückgesandter Fragebögen Erinnerungen erhalten hatten, mit dem Hinweis, dass bei Nicht-Reaktion ein Mahnverfahren mit Zwangsgeld eingeleitet wird.

Im Hamburger Abendblatt gesteht jetzt ein Sprecher des Statistikamt Nord: “Wir haben einen systematischen Fehler gemacht – bundesweit”. Rückläufer wurden offenbar nur dann als Eingänge erfasst, wenn sie im dafür vorgesehenen Umschlag mitsamt des darauf abgedruckten Codes zurückgesandt ankamen.