Einige Erhebungsstellen scheinen Schwierigkeiten beim Anwerben von ausreichend Erhebungsbeauftragten zu haben. Anders kann es nicht erklärt werden:
Die Technische Universität Dresden verpflichtet Studenten im 4. Semester des Studiengangs Soziologie als Volkszähler
Die Studierenden sollen hierbei offiziell die praktische Durchführung einer “eigenständigen” empirischen Studie einüben. Diese “Lehrveranstaltung” ist Teil eines Pflichtmoduls und muss für einen Bachelor-Abschluss erfolgreich abgeschlossen werden. Konkret bedeutet dies, dass jede und jeder Studierende 50 erfolgreiche Befragungen durchführen muss, um die notwendigen “Credit-Points” zu bekommen.
Die TU kooperiert für diese Veranstaltung mit der Erhebungsstelle Freital, die von einem ehemaligen Studierenden der TU geleitet wird. Das führt dazu, dass der Einsatzort in Freital und Umgebung liegt und so nicht problemlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad erreicht werden kann. Somit entsteht neben einem erheblichen zeitlichen Aufwand auch ein finanzieller Aufwand für die Studierenden. Die den Erhebungsbeauftragen gemäß dem Zensusgesetz zustehende Aufwandsentschädigung wird den Studierenden für die ersten 50 Befragungen vorenthalten und nicht ausgezahlt.
Dieser Vorgang ist aus mehreren Gründen sehr fragwürdig
- Die Studierenden werden zu Mitwirkung bei der Durchführung einer umstrittenen Volkszählung zwangsverpflichtet und haben kaum eine Möglichkeit dieses zu Umgehen, wenn sie ihr Studium in Regelstudienzeit abschließen möchten.
- Die sonst übliche Aufwandsentschädigung entfällt für die Studierenden. Entweder spart der Freistaat Sachsen hier beim Zensus 2011 oder die Auswandsentschädigung erhält jemand anderes.
- Zwar erfolgt der Einsatz der Studierenden außerhalb der Stadt Dresden und potentiell nicht in Studentenwohnheimen, jedoch bedeutet der Einsatz außerhalb für viele Studierende einen großen zeitlichen und finanziellen Aufwand.
- Die Lehrveranstaltung soll zur Einübung “eigenständiger” empirischer Studien dienen. Allerdings ist die Datenerhebung beim Zensus 2011 genau vorgegeben und Erhebungsbeauftragte dürfen die Daten nicht selbst auswerten. Das Ganze hat also nichts mit dem erklärten Ziel der Lehrveranstaltung zu tun.
Wir halten diesen Zustand für unhaltbar
Nicht nur, dass Studierende mittels einer Pflichtveranstaltung zu solch kritischen Aufgaben verpflichtet werden, sondern auch, dass sie keine Aufwandsentschädigung bekommen und am Ende ggf. noch “draufzahlen müssen”.
Studierende sollten sich an den Studentenrat der TU wenden und auch mit anderen Studierenden und verantwortlichen Mitarbeitern und Professoren über diesen Missstand sprechen und ggf. weitere Maßnahmen ergreifen, wenn Sie mit diesen Methoden nicht einverstanden sind.
Quellen
- http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/philosophische_fakultaet/is/methoden/prof/lehre/unterlagen_cati/home
- http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/philosophische_fakultaet/is/stu/studiengaenge/ba/bachelor_startseite
- http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/philosophische_fakultaet/is/stu/studiengaenge/ba/modulbeschreibungen/soz_am01
- http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/philosophische_fakultaet/is/stu/lehrangebot
UPDATE VOM 23.05.2011
Die Taz hat das Thema aufgegriffen.
In dem Artikel bezeichnet ein Studierendenvertreter den für das Land Sachsen kostengünstigen Zwangseinsatz der Studierenden als “problematisch” und berichtet, die Lehrveranstaltung sei kurzfristig und ohne Bestätigung der entsprechenden Gremien geändert worden. Auch sei die Auslagerung der Veranstaltung (von der Uni an den Staat) fragwürdig. Weiterhin bezweifelt er angesichts der ausbleibenden Nachbereitung der Befragung den didaktischen Nutzen.
Der zuständige Professor hingegen hält die Lehrveranstaltung in dieser Form für sinnvoll und begründet die fehlende Bezahlung mit Fairness gegenüber den Studenten der vorherigen Semester.



