Nun flattern sie also durch die Gegend, die etwa 17 Millionen Briefe mit den Fragebögen an sämtliche Gebäude- und Wohnungsbesitzer Deutschlands.
Hier ein paar vielleicht nützliche Informationen dazu.
Motiv entnommen einer Plakataktion gegen Vorratsdatenspeicherung von Frans
Amtsakt Briefzustellung
Aus rein juristischer Sicht (wir können allerdings so wie immer keine Gewähr für das übernehmen, was wir hier als unsere Meinung verkünden) ist ein Brief, der einen Fragebogen zur Volkszählung 2011 enthält und inhaltlich auf die Auskunftspflicht verweist, der aber nicht auf amtliche bzw. nachweisbare Art und Weise zugestellt worden ist, gar kein Amtsakt!
Briefe, die auf normalem Postweg zugestellt werden, also nicht per Einschreiben, als amtliche Post oder direkt durch einen Behördenmitarbeiter oder Volkszähler eingeworfen, können genau so wie jeder andere auf üblichen Postwege versendete Brief, in Einzelfällen verschütt gehen. Die Auslieferung des Briefes kann nicht nachgewiesen und dem vermeintlichen Empfänger keine durch ihn verschuldete Auskunftsverweigerung angelastet werden.
Wer aus solchen oder anderen Gründen keinen Brief zugestellt bekommen hat, der kann auch nichts von seiner Verpflichtung zur Auskunft über Details seines Wohnungseigentums wissen. Denn die zwar 5,5 Millionen Euro teure, allerdings substanzarme PR-Kampagne des Statistischen Bundesamts klärt weder mit ihren Postern und Plakaten noch in den hübschen Werbefilmchen über dieses Detail auf.
Schlimmer noch: Wenn, wie in Nordrhein-Westfalen üblich, die Fragebögen als “adressierte Werbesendung als Infopost” versendet werden, fällt vielen Menschen die Unterscheidung zwischen den vielen derart versendeten ungeliebten, ungelesenen und gleich weggeworfenen Werbezusendungen und der wichtigen Volkszählungs-Post schwer.
Nun ja …
Streitfrage Rücksendeporto
Ein heiß umstrittenes Thema: Falls man die ausgefüllten Fragebögen der einen oder anderen Fragebogenwelle per Post an die Behörden zurücksenden möchte, ist man dann gezwungen, diesen großen DIN A4 Brief mit dem Geld aus der eigenen Tasche zu frankieren, aus Sicherheitsgründen vielleicht sogar noch einen Einschreiben-Zuschlag dazu?
“Ja”, sagen die Behörden und verweisen auf den Paragraphen 15 Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes. Da steht nämlich, dass die Versendung “für den Empfänger kosten- und portofrei” auszuführen ist, falls im Gesetz nichts anderes steht. Und einen entsprechenden Passus, der genau diesen Punkt regeln würde, den findet man nicht. Man mag sich seine eigenen Gedanken darüber machen, ob dieses in der Eile des Gesetzgebungsverfahrens einfach nur vergessen worden ist oder ob Absicht dahinter steckt.
“Nicht unbedingt”, meinen einige andere Datenschützer dagegen. Die Post sei aufgrund der gewählten Form des Briefes als “Deutsche Post Antwort” sowieso verpflichtet, den Brief zu befördern und außerdem würde man keiner Ordnungswidrigkeit dingfest gemacht werden können, weil sich eine solche nicht am Detail einer nicht ausreichend frankierten Rücksendung festmachen ließe.
Die Post und das Statistikgeheimnis
Auf konkrete Nachfrage beim niedersächsischen Statistikamt erteilte man folgende Auskunft:
“Der Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen behält sich bei unzureichender Frankierung von Rücksendungen vor, diese nicht entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Erhebungsstellen in der Haushaltsstichprobe.”
Wie geht nun die Post mit nicht angenommenen Briefen um?
Die Post sagt: Sie wird zu ermitteln versuchen, von wem dieser Brief versendet worden ist, um ihn diesem Menschen wieder zurücksenden zu können. Für den Fall, dass sich kein Absender auf dem Briefumschlag befindet gehen die Angestellten der Post in aller Regel so vor, dass sie den Brief öffnen, um über den Inhalt feststellen zu können, vom wem der Brief ist.
Also alles kein Problem!
Denn im Brief ist ja der vollständig und korrekt ausgefüllte Fragebogen, in dem freundlicherweise auch die vollständige Anschrift des Befragten eingetragen ist. Aber eben nicht nur das …
Hilfreiche Zeugen
Es kann sicherlich nicht von Schaden sein, wenn man sich beim Eintüten des ausgefüllten Fragebogens und Einwerfen des Briefumschlages einen neutralen, gerichtsfesten Zeugen zur Seite nimmt.
Wie schon oben geschrieben: Es kommt immer wieder mal vor, dass die Post nicht nur mit ihren Daten ein wenig unsensibel umgeht, hier und da mal einen Brief unerlaubterweise öffnet, sondern dass auch mal der eine oder andere Brief verschütt geht.
Da kann es nützlich sein, mit Hilfe eines guten Freundes oder so belegen zu können, dass man selber keine Schuld an dieser Misere trägt.
Aufsatz statt Diktat
Vermutlich kein Weg, um der langweiligen und öden Arbeit des Ankreuzens eines Fragebogens zu entkommen, aber trotzdem schön:
Der (von einem freundlichen Menschen aus den Reihen des CCC) entwickelte Zensus-Antwort-Aufsatz-Generator.
Der Blick zurück
Und? Wie gingen die Menschen bei der letzten großen Volkszählung mit diesen Fragen um?
Ein (leider stark zusammengeschnittener) Film aus dem Boykottjahr 1987 bietet aufschlussreiche Einblicke in das Lebensgefühl rund um die letzte Bevölkerungs-Vollerfassung.







