Leak: Volkszähler-Schulungsheft

Dem Arbeitskreis Zensus wurde die pdf-Kopie eines amtlichen Schulungsheftes für Volkszähler zugespielt.

In dem mehr als 120 Seiten starken Heftchen des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg lässt sich gut schmökern: Ausführlich wird dargestellt, wie die Volkszähler vorzugehen haben, wie sie mit Verweigerern umgehen und welche Detail sie in ihren Listen und Unterlagen verzeichnen sollen.

Hier ein paar – mehr oder weniger beliebige – Auszüge aus dem Inhalt. Auf gar keinen Fall vollständig und es lohnt sich der eigene Blick in die Unterlagen.


Kapitel 1.4.5: Befragungsausfall

Frauenhaus: Wenn Sie als Erhebungsbeauftragter bei der Erhebung feststellen, dass sich an der zu erhebenden Anschrift ein Frauenhaus befindet, müssen Sie die Erhebung abbrechen und die EHSt umgehend informieren.


Kapitel 2.3.4: Person/Haushalt ist nicht auskunftspflichtig

Stellen Sie fest, dass eine Person des Haushalts erst nach dem Stichtag an die Anschrift gezogen ist, dürfen Sie diese Person nicht befragen.

Nach dem 9. Mai 2011 Geborene sind nicht zu erfassen. Neugeborene vor oder am 9. Mai 2011 müssen dagegen erfasst werden.

Erklärt Ihnen eine Person, dass sie Angehörige von ausländischen Streitkräften oder Angehörige ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen ist, dann dürfen Sie kein Interview durchführen.


Kapitel 2.3.7: Eine Person ist verstorben

Ist eine Person vor bzw. am Stichtag verstorben, ist diese nicht zu erfassen.

Ist eine Person nach dem 9. Mai 2011 verstorben, muss diese in der Erhebungsliste erfasst werden. Da sie am 9. Mai 2011 noch gelebt hat, wäre sie zum Stichtag auskunftspflichtig gewesen. Verhalten Sie sich pietätvoll!


Kapitel 2.3.9: Selbstausfüller – Postalische Rücksendung

Vergessen Sie nicht zu erwähnen, dass das Porto für die Rücksendung vom Haushalt aufzubringen ist  (…) Erläutern Sie die Möglichkeit der Online-Meldung.


Kapitel 2.3.10: Verweigerer

Treffen Sie auf eine Person, die Ihnen gegenüber, obwohl sie über den Zweck der Erhebung sowie die gesetzliche Auskunftspflicht unterrichtet wurde, erklärt, dass sie nicht zur Auskunftserteilung bereit ist, gehen Sie wie folgt vor:

  • Versuchen Sie die Gründe für die Verweigerung zu erfahren.
  • Versuchen Sie eventuelle Ängste (“der gläserne Bürger”) durch gezielte Information über die strengen Geheimhaltungsvorschriften zu zerstreuen. Erläutern Sie den Nutzen der Zensusergebnisse (siehe Flyer: “Zehn Fragen – zehn Antworten”).
  • Fragen Sie in jedem Fall gezielt: “Möchten Sie den Fragebogen vielleicht selbst ausfüllen?”

Wenn die Verweigerung den ganzen Mehrpersonenhaushalt betrifft, ist es sehr wichtig, zumindest die Namen aller Haushaltsmitglieder zu erfahren.

[Wenn Sie] auch keine Angaben über Anzahl und Namen der Haushaltsmitglieder erfahren (…) notieren Sie den Namen vom Klingelschild/Briefkasten.

 

UPDATE VOM 19.5.2011

Ein netter Mensch hat das eingescannte Dokument mit einer Schrifterkennungs-Software (OCR) in ein pdf-Dokument verwandelt, so dass man nun im Dokument per Suchfunktion nach bestimmten Ausdrücken suchen oder auch ganze Textblöcke kopieren und leichter verarbeiten kann.

Danke, pw!

(Einzige Einschränkung: Die Tabellen und ein paar andere Details sind allerdings nicht korrekt übertragen worden, das Dokument ist also keine 1:1-Abbildung der Scan-Dateien.)