Was kostet die Volkszählung – Rechenfehler bei den Ämtern?

Wie viel Geld die Volkszählung 2011 tatsächlich verschlingt ist eine immer wieder gestellte Frage.

“336 Millionen Euro!”

… haben die Statistischen Ämter in 2004 berechnet.

“754 Millionen Euro!”

hieß es in der Presse dagegen im Mai 2010.

“710 Millionen Euro!”

behauptet die offizielle Informationsseite des statistischen Bundesamtes noch heute felsenfest.

Seit Mitte 2010 werden zu dieser Frage keine neuen Zahlen mitgeteilt. Vielleicht gibt es aber nun bald eine erneute Korrektur der offiziellen Version einer “innovativen und kostengünstigen”*) Volkszählung.

In einem Bericht des mdr (schon vom Dezember 2010) haben wir nun erst die folgende Äußerung einer Mitarbeiterin des Statistischen Landesamts Sachsen gefunden:

“[Die Befragung jedes Gebäude- und Wohnungseigentümers in Sachsen durch Volkszähler] würde schätzungsweise allein 2,5 Milliarden Euro für Sachsen kosten. Und das wäre mehr als doppelt so viel, wie der Zensus deutschlandweit kostet.”

2.500 Millionen Euro sind also “mehr als das doppelte” der Gesamtkosten des Zensus?

Interessant.

Wenn man dieser Aussage Glauben schenken darf, dann lagen die Kosten für die bevorstehende Volkszählung zum Ende letzten Jahres bereits zwischen 833 und 1.250 Millionen Euro und nicht bei 710 Millionen Euro, wie bis heute behauptet.

Ein Rechenfehler? Ein Versprecher? Eine “kleine” (und bis heute nicht korrigierte!) Ungenauigkeit des Senders? Oder ein Fauxpas?

Wir haben bei den sächsischen Statistikern nachgefragt und harren frohgemut der Dinge, die da kommen.

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*) Nebenbei bemerkt:

Das mit dem “innovativ” kann man als besorgter Bürgerrechtler übrigens auch gänzlich anders interpretieren…

Und bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass in der offiziellen und mit “kostengünstig” betitelten Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes keinerlei faktischen Angaben zu den tatsächlichen Kosten der Volkszählung auftauchen. Dort wird nur blumig davon gesprochen, dass der registergestützte Zensus “erheblich kostengünstiger ist als eine traditionelle Volkszählung” sei.

[UPDATE]

Inzwischen hat es einen kurzen E-Mail-Austausch mit Gabriele Köster vom Statistischen Landesamt Sachsen gegeben.

Nachdem Frau Köster in einer ersten Reaktion von einer “etwas irreführenden” Wiedergabe ihres Statements sprach, sich aber darüber hinaus gar nicht weiter zu der konkret gestellten Frage nach den tatsächlichen Kosten der Volkszählung 2011 äußerte, haben wir nochmals nachgehakt und sehr flott erneut Antwort erhalten.

Darin lässt sich nun folgendes nachlesen:

“Informationen zu Kosten des Zensus in Höhe von bis zu 2,5 Mrd. Euro (während des Journalistengespräches) beziehen sich, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, auf evtl.Kosten, die bei  einer traditionellen Volkszählung entstehen könnten.”

Das wurde zuvor zwar noch nicht “bereits mitgeteilt”, aber es soll wohl heißen, dass sich Frau Köster in ihrem Kostenvergleich – nach ihrer Sicht der Dinge – nicht auf die “deutschlandweiten Kosten” bezogen hat, so wie es im Interview zu lesen ist, sondern auf die “deutschlandweiten Kosten, die entstehen würden, wenn die Volkszählung 2011 als Vollbefragung wie in den 80er Jahren durchgeführt werden würde.”

Soweit zur (freien) Interpretation von Texten.

Bemerkenswert ist allerdings auch noch das, was Frau Köster in Ihrer E-Mail vom 18.3.2011 weiterhin ausführt (Hervorhebungen durch uns):

Ich habe mich während des Journalistengesprächs zu keinem Zeitpunkt zu den kalkulierten Kosten des Zensus 2011 geäußert. Kostenschätzungen, die die Aussage von 888 bis 1250 Millionen Euro zulassen, sind mir nicht bekannt. Die Kalkulationssummen 710 bzw. 754 Millionen Euro stammen aus früheren Schätzungen der Länder während des Gesetzgebungsverfahrens und sind von einzelnen StLÄ (z.B.Saarland) über die Presse kommuniziert worden. Über das Ergebnis der letzten Kostenschätzung habe ich sie ja bereits informiert. Auch habe ich Ihnen berichtet, dass nach Verabschiedung des Zensusgesetzes 2011 keine weiteren Schätzungen vorgenommen worden sind (und üblicher Weise auch nicht werden). Weiterhin habe ich Ihnen mitgeteilt, dass die Kostenschätzung der Länder eine Konkretisierung (und damit eine indirekte Fortschreibung)im Zusammenhang mit den Haushaltsaufstellungen in den einzelnen Länder erfährt.”

In einer vorherigen Mail vom gleichen Tag hatte Frau Köster erwähnt:

“Die letzte Kalkulation der Zensuskosten wurde unter Beteilung der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder im Februar/März 2009 durchgeführt. Nach den Aussagen der Arbeitsgruppe der statistischen Landesämter weist das zu diesem Zeitpunkt hochgerechnete Gesamtergebnis von 676,7 Mio. € eine Schwankungsbreite von 20-30 % auf. Dieses Ergebnis hat keine Fortschreibung erfahren.”

Zusammengefasst:

  • Die letzte Kostenschätzung für die deutschlandweiten Kosten des Zensus stammt aus dem Frühjahr 2009. Seitdem wurde nicht mehr nachkalkuliert.
  • Unter Berücksichtigung der “Schwankungsbreite” betrugen die sich ergebenden Gesamtkosten für den Zensus 2011  zu diesem Zeitpunkt auf einen Wert zwischen 474 und 880 Millionen Euro. Genauer lässt sich das angeblich nicht sagen.
  • Die öffentlich genannten Summen von 710 bzw. 754 Millionen Euro beruhen auf veralteten Schätzungen der Bundesländer.
  • Das Statistische Bundesamt verkündet demnach auf ihrer Homepage einen veralteten, auf Schätzungen beruhenden Wert der Kosten für die Volkszählung 2011.

Was man von alledem halten soll? Jeder möge sich eine eigene Meinung bilden …

Gespannt sein darf man aber auf jeden Fall darauf, was uns (irgendwann einmal) als tatsächliche Kosten der Volkszählung präsentiert werden wird.