Mieter und Vermieter gemeinsam gegen die Volkszählung

Den Vermietern fällt im Rahmen des Systems der Volkszählung 2011 eine besondere Funktion zu:

In der als “Gebäude- und Wohnungszählung” titulierten umfassenden Befragungswelle aller 17,5 Millionen Gebäude- und Wohnungsbesitzer sollen diese für eine lückenlose Registrierung aller bewohnbaren Räume, Wohnungen und Gebäude sorgen und (unentgeltlich) mithelfen.

Jede Wohnnische, jeder bewohnbare Bauwagen, jedes Schiff mit Unterkunftsmöglichkeiten und jeder festinstallierte Campingwagen soll mitamt seiner Eigenschaften (Heizung, Dusche, Toilette, Größe, Anzahl der Räume etc.) erfasst und zentral gespeichert werden.

Doch damit nicht genug.

Es wird zusätzlich verpflichtend danach gefragt, wie viele Menschen in den jeweiligen Wohneinheiten leben. Bis zu zwei Menschen sollen durch den Eigentümer/Vermieter für jede Wohnung namentlich benannt werden, so dass eine personenbezogene Verknüpfung mit den Daten der Einwohner Deutschlands erfolgen kann.

Die davon betroffenen Mieter werden nicht darüber informiert oder benachrichtigt. Das macht vielen Menschen Sorgen!

Deswegen und weil wir aus der zugrundeliegenden EG-Richtlinie 763/2008 keinerlei Notwendigkeit für dieses anrüchig wirkende Prinzip der Volkszählung 2011 erkennen können, rufen wir zur Aktion “Mieter und Vermieter gemeinsam gegen die Volkszählung” auf!

Wir möchten die Vermieter über den Umfang des “Zensus 2011″ und ihre Rolle in diesem Zusammenhang aufklären und sie freundlich darum bitten, keine Angaben über die in den Wohnungen lebenden Menschen weiterzugeben und damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das auch den Mietern zusteht, zu achten und zu würdigen.

Dazu bieten wir auf einer Aktionsseite Tips und mehrere Musterschreiben (1, 2, 3) zur Auswahl an, um den von der Erfassung betroffenen Mietern diese Schritt zu erleichtern.