Outsourcing der Volkszählung – keine vertrauensbildende Maßnahme

Outsourcing von Programmierungsarbeiten an der Volkszählungs-IT-Infrastruktur

Nachdem schon im Juli dieses Jahre bekannt geworden ist, dass ein großer Teil der für die Volkszählung notwendigen IT-Arbeiten beim Statistischen Bundesamt an das profit-orientiertes Wirtschaftsunternehmen Adesso ausgelagert werden, erreichen uns nun Meldungen über weitere Outsourcing-Maßnahmen.

Outsourcing von Versand und Auswertung von Fragebögen

In Sachsen und Sachsen-Anhalt werden seit einigen Wochen Wohnungs- und Gebäudebesitzer, Vermieter und Wohnungsbaugenossenschaften im Rahmen so genannter “Vorbefragungen” mit Fragebögen konfrontiert, die sie ausgefüllt zurücksenden sollen. Jedoch nicht an die jeweils zuständigen Landesstatisikämter, sondern an eine “systemform MediaCard GmbH” im bayrischen Bamberg.


Wer steckt hinter dieser Firma und sind derartige Praktiken zulässig?

In einem Blogbeitrag ist Werner Hülsmann dieser Frage ein wenig nachgegangen und stellt fest, dass ein Outsourcing für Sachsen-Anhalt nicht grundsätzlich unzulässig ist.

Trotzdem wirkt es nicht besonders vertrauenserweckend, dass diese Maßnahmen zuvor nicht öffentlich bekannt gemacht worden sind. Wir erhalten einige Rückmeldungen von Betroffenen, die verunsichert nachfragen, ob das alles mit rechten Dingen zugehe und ob man dieser Firma in Bamberg überhaupt trauen könne – eine Firma, deren Hintergründe nicht eindeutig nachrecherchierbar sind, wie Werner Hülsmann darlegt.

(Übrigens: Rücksendungen der Fragebögen müssen, wenn der Originalrückumschlag mit “Deutsche Post – Antwort” versehen ist als postalische Antwortschreiben nicht frankiert werden, auch wenn dort  ‘Bitte freimachen’ draufsteht…)

Wir sind der Meinung, dass Daten und Informationen, die im Rahmen von statistischen Erhebungen dem Statistikgeheimnis unterliegen, grundsätzlich nicht in privater oder privatwirtschaftliche Hände geraten dürfen.

Denn: Beschlagnahmeverbot und Aussageverweigerungsrecht stehen den statistischen Ämtern zu, wirtschaftlichen und Aktiengesellschaften aber nicht unbedingt!

In einem Online-Artikel von Anfang Oktober liest man weiter, dass ausgerechnet die Deusche Post AG, ein Großunternehmen, das eher durch seinen nicht besonders sensiblen Umgang mit Daten bekannt geworden ist, in Sachsen für den zentralen Versand aller Formulare an die Befragten beauftragt worden ist. Wird die Post dadurch zum staatlich subventionierten Adresshändler?

Man kann sich sicherlich über den ökonomischen Sinn solcher Vorgehensweisen unterhalten und bestimmt geben sich viele Menschen in den Behörden viel Mühe, um den verordneten Datenschutz und die Wahrung des Statistikgeheimnisses umzusetzen und zu verwirklichen.

Auf keinen Fall aber sorgen derartige Outsourcing-Maßnahmen für mehr Vertrauen in die Volkszählung – und darum ging es doch, oder?

Rücksendungen
der Fragebögen müssen, wenn der Originalrückumschlag mit "Deutsche Post
 - Antwort" versehen ist als postalische Antwortschreiben nicht
frankiert werden, auch wenn dort  'Bitte freimachen' draufsteht…