Pressemitteilung: Volkszählung hat begonnen!

Volkszählung hat begonnen!

Erste “Vorbefragungs-Anfragen” in Bremen aufgetaucht

Der Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) – Initiator einer Verfassungsbeschwerde gegen die in 2011 bevorstehende Volkszählung – weist darauf hin, dass schon jetzt mit Befragungen zu diesem Großprojekt begonnen worden ist. Derzeit erhalten bereits einige Privatpersonen wie auch Wohnungsverwaltungen/Genossenschaften und Gebäudeeigentümer Aufforderungen zur Auskunftserteilung.

“Es kann doch nicht wahr sein, dass schon seit August die ersten Menschen mit so genannten ‘Vorbefragungen’ überrascht werden, ohne dass die Leute überhaupt wissen, worum es beim ‘Zensus’ eigentlich geht”, sagt Werner Hülsmann vom AK Zensus. “Aus meiner Sicht verletzen die Behörden damit ganz klar das 1983 im Volkszählungsurteil vom Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Aufklärungsgebot!”

Die Volkszählung – von den Behörden als Zensus bezeichnet – basiert auf dem Zensusgesetz (ZensG), dem Gesetz über den so genannten “registergestützten Zensus im Jahre 2011″. Alle Bundesländer erlassen hierzu jeweils eigene Ausführungsgesetze, um die Volkszählung auf Landesebene durchzuführen.

Über die gegen das Zensusgesetz gereichte Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden, sie hält die anlaufenden Erhebungen und Befragungen daher nicht auf und alle Befragten sind per Gesetz auskunftspflichtig. Bei Verweigerung oder Boykott gegenüber der Volkszählung droht der Gesetzgeber jedem einzelnen Befragten mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro.

Für die Betroffenen weist der AK Zensus auf Möglichkeiten hin, wie auf legale Art und Weise Widerstand geleistet werden kann: Weil selbst ein schriftlicher Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, raten die Datenschützer zur Eröffnung eines gerichtlichen Eilverfahrens, um die Befragungsmaßnahmen im persönlichen Einzelfall auszusetzen. Dazu empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Außerdem plant der Arbeitskreis derzeit die Stellung eines Eilantrags, um die schlimmsten Auswirkungen des seiner Ansicht nach unausgereiften und datenschutzfeindlichen Zensusgesetzes zu verhindern.

Weitere Informationen bietet der AK Zensus auf seinem Informations-Portal www.zensus11.de an.

Der AK Zensus ruft zur Unterstützung und Teilnahme der Großdemonstration “Freiheit statt Angst” am 11.9.2010 ab 13 Uhr in Berlin am Potsdamer Platz auf. Die verfassungskonforme und datenschutzfreundliche Ausgestaltung der Volkszählung steht an diesem Tag als eine von vielen Punkten auf der Agenda der Datenschützer.

Mehr Informationen zur Großdemonstration finden sich unter
www.freiheitstattangst.de

Volkszählung hat begonnen!

Erste "Vorbefragungs-Anfragen" in Bremen aufgetaucht

Der Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) - Initiator einer
Verfassungsbeschwerde gegen die in 2011 bevorstehende Volkszählung [1] -
weist darauf hin, dass schon jetzt mit Befragungen zu diesem Großprojekt
begonnen worden ist. Derzeit erhalten bereits einige Privatpersonen wie
auch Wohnungsverwaltungen/Genossenschaften und Gebäudeeigentümer
Aufforderungen zur Auskunftserteilung.

"Es kann doch nicht wahr sein, dass schon seit August die ersten
Menschen mit so genannten 'Vorbefragungen' überrascht werden, ohne dass
die Leute überhaupt wissen, worum es beim 'Zensus' eigentlich geht",
sagt Werner Hülsmann vom AK Zensus. "Aus meiner Sicht verletzen die
Behörden damit ganz klar das 1983 im Volkszählungsurteil vom
Bundesverfassungsgericht festgeschriebene Aufklärungsgebot!"

Die Volkszählung - von den Behörden als Zensus bezeichnet - basiert auf
dem Zensusgesetz (ZensG) [2], dem Gesetz über den so genannten
"registergestützten Zensus im Jahre 2011". Alle Bundesländer erlassen
hierzu jeweils eigene Ausführungsgesetze, um die Volkszählung auf
Landesebene durchzuführen.

Über die gegen das Zensusgesetz gereichte Verfassungsbeschwerde hat das
Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden, sie hält die
anlaufenden Erhebungen und Befragungen daher nicht auf und alle
Befragten sind per Gesetz auskunftspflichtig. Bei Verweigerung oder
Boykott gegenüber der Volkszählung droht der Gesetzgeber jedem einzelnen
Befragten mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro.

Für die Betroffenen weist der AK Zensus auf Möglichkeiten
hin, wie auf legale Art und Weise Widerstand geleistet werden kann: Weil
selbst ein schriftlicher Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat,
raten die Datenschützer zur Eröffnung eines gerichtlichen Eilverfahrens,
um die Befragungsmaßnahmen im persönlichen Einzelfall auszusetzen. Dazu
empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Außerdem plant der Arbeitskreis derzeit die Stellung eines Eilantrags,
um die schlimmsten Auswirkungen des seiner Ansicht nach unausgereiften
und datenschutzfeindlichen Zensusgesetzes zu verhindern.

Weitere Informationen bietet der AK Zensus auf seinem
Informations-Portal www.zensus11.de an.

Der AK Zensus ruft zur Unterstützung und Teilnahme der Großdemonstration
"Freiheit statt Angst" am 11.9.2010 ab 13 Uhr in Berlin am Potsdamer
Platz auf. Die verfassungskonforme und datenschutzfreundliche
Ausgestaltung der Volkszählung steht an diesem Tag als eine von vielen
Punkten auf der Agenda der Datenschützer.

Mehr Informationen zur Großdemonstration finden sich unter
www.freiheitstattangst.de

Über die Initiative

Die Kampagne gegen die Volkszählung 2011 ist eine Initiative des
Arbeitskreises Zensus, der unter dem Dach des Arbeitskreises
Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) gegründet wurde. Der AK Zensus hat
eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz initiiert, die von
13.077 Menschen unterstützt wird. Im Rahmen seiner Arbeit möchte der
Arbeitskreis unabhängige Informationen über die Volkszählung anbieten,
aufklären und gleichzeitig datenschutzfreundlichere Lösungen entwickeln.
Auf seiner Webseite www.zensus11.de informiert er über das Gesetz und
die möglichen Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger. Der AK Vorrat
ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und
Internetnutzern, der in Zusammenarbeit mit weiteren
zivilgesellschaftlichen Initiativen überparteilich und unabhängig agiert.

Verweise

[1] Pressemitteilung: Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011 beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht (16.7.2010)
    http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/373/55/lang,de/

[2] Zensusgesetz (ZensG)
    http://www.gesetze-im-internet.de/zensg_2011/index.html