Aktuell:
- Volkszählung schon jetzt - die ersten Fragebögen sind da ... - 01.09.2010
- Einladung zum offenen Wochenendtreffen - 08.08.2010
- "Social Marketing" - 19.07.2010
Worum geht es?
Mit den Stimmen der großen Koalition aus CDU/CSU und SPD legte der Deutsche Bundestag im Jahr 2009 mit dem Zensusgesetz 2011 eine Volkszählung fest, für die bereits umfangreiche Vorbereitungen und Datensammlungen laufen.
Die Volkszählung 2011 stützt sich, anders als 1987, vor allem auf die Zusammenführung der Datensammlungen der Meldeämter und der Bundesagentur für Arbeit. Diese werden gespeichert und mit Hilfe von vereinheitlichen Ordnungsnummern verknüpft und mit Daten aus dem gleichzeitig neu erstellten Wohnungsregister zusammengeführt. Dazu müssen alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnräumen detaillierte Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Größe und Ausstattung der Wohnungen und zu den Mietern machen. Ebenso werden etwa 10 Prozent aller Bürger nochmals ausführlich persönlich befragt. Ein Widerspruch kann nicht eingelegt und die Auskunft darf nicht verweigert werden.
Wo liegt das Problem?
- Ein Viertel bis ein Drittel aller in Deutschland ansässigen Personen werden zu Zwangsbefragungen aufgesucht und müssen im Einzelfall “Erkundigungen” im familiären und nachbarschaftlichen Umfeld dulden.
- Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Ihre Einwilligung zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden werden somit zweckentfremdet.
- Die Zuordnung der zusammengetragenen Daten, also auch der Antworten aus den Fragebögen ist über eine jedem Einwohner und jeder Wohnadresse zugeordneten Nummer möglich. Eine eindeutige, gemeinsame Ordnungsnummer hatte das Bundesverfassungsgericht 1983 ausdrücklich verboten.
- Die Erhebung ist nicht anonym, da Rückschlüsse auf Ihre Identität möglich sind, solange diese Daten existieren. Aus technischer Sicht betrachtet entsteht ein zentral verfügbares Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
- Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile weckt Begehrlichkeiten. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Missbrauchspotenzial einmal angelegter Datensammlungen enorm ist.
- Die Abfrage der Daten laut deutschem Zensus-Gesetz geht über den von der EU geforderten Umfang hinaus, z. B. das Merkmal der Religionszugehörigkeit und die (freiwillige) Frage zur Weltanschauung und zum Glaubensbekenntnis, die insbesondere muslimische Glaubensrichtungen besonders differenziert. So ließe sich zum Beispiel eine Liste von Muslimen in Deutschland erstellen, die ihre Religionszugehörigkeit angegeben haben.
Stand der Dinge
Die vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereitete Verfassungsbeschwerde wurde zum 16. Juli 2010 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (Aktenzeichen 1 BvR 1865/10). Darin beantragen wir die Aussetzung der Volkzählung, da sie maßgeblich in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift und verfassungswidrig ist. Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht unsere eingereichten Kritikpunkte anerkennen wird und dem Gesetzgeber einen verfassungsgemäßen Rahmen zur Neugestaltung des Zensusgesetzes nennen wird.

Werden Sie aktiv!
Zusammen mit zahlreichen anderen Organisationen ruft der AK Vorrat für den 11.9.2010 zur Großdemonstration “Freiheit statt Angst” in Berlin auf, um dort gegen die geplante Volkszählung und den weiteren Abbau von Bürgerrechten zu demonstrieren. Informationen gibt es unter www.freiheitstattangst.de
Bitte bilden Sie sich eine eigene, (auch von uns unabhängige) kritische Meinung.
Wenn Sie dann möchten: Unterstützen Sie unsere Initiative gegen die Volkszählung; zum Beispiel durch Aufklärung in Ihrem Bekanntenkreis, Spenden oder (viel besser!) werden Sie kreativ und bringen Sie sich anderweitig ein.


